Freispruch-Urteil

Raubüberfall vor Heidenheimer Bar: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Nach dem Freispruch zweier Männer im Prozess um einen Raubüberfall vor einer Heidenheimer Bar geht die Staatsanwaltschaft in Revision. Die Tat bleibt damit ein Fall für die Justiz.

Der gewaltsame Raubüberfall vor einer Heidenheimer Bar im vergangenen April wird die Justiz erneut beschäftigen. Wie die Staatsanwaltschaft Ellwangen auf Nachfrage bestätigte, hat sie Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt. Damit ist der Freispruch gegen die zwei beschuldigten Männer nicht rechtskräftig. Beide bleiben aber dennoch vorerst auf freiem Fuß.

Das Landgericht hatte die 22 und 27 Jahre alten Angeklagten kurz vor Weihnachten freigesprochen, da die Identifizierung der Täter durch das Opfer für eine Verurteilung nicht ausreichte. Zwar war unstrittig, dass der 24-jährige Geschädigte mit einem Holzschläger attackiert und um seine Gucci-Cap beraubt worden war, doch die Beweislage zu den Tätern blieb aus Sicht der Kammer zu lückenhaft. Staatsanwältin Nina May, die den einschlägig Vorbestraften ein „rechtsverachtendes Verhalten“ attestierte, hatte im Prozess sechseinhalb Jahre Haft gefordert.

Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft vier Wochen Zeit, um das Urteil auf Rechtsfehler zu prüfen und die Revision zu begründen. Hält sie die Revision aufrecht und wird ihr stattgegeben, entscheidet das Oberlandesgericht, ob der Fall neu aufgerollt werden muss.

Beide Angeklagten waren in U-Haft und wurden aus den Gefängnissen zur Verhandlung nach Ellwangen gebracht. In Freiheit verließen sie das Landgericht.

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