In der vergangenen Woche erschien in der HZ ein Artikel über eine rechtliche Erläuterung zur Verschwiegenheitspflicht von Mitgliedern des Gemeinderats, die Oberbürgermeister Michael Salomo von einer Freiburger Kanzlei hatte erstellen lassen. Sie wurde den Stadträtinnen und Stadträten zugeschickt mit einem Begleitbrief von Salomo, der darin die Weitergabe von Informationen an die Presse als Angriff auf die Demokratie bezeichnet (Artikel „Pssssst, nicht öffentlich“ und Leitartikel „Zorn auf die Medien“, Ausgabe vom 20. September).
Ein Teil des Gemeinderats ist der Meinung, dass zur Berichterstattung über diesen Vorgang „Klarstellungen und Richtigstellungen erforderlich“ seien. Deshalb wurde der Redaktion eine Erklärung übersandt, die 20 der insgesamt 35 Stadträtinnen und Stadträte unterschrieben haben.
„Da es in der Vergangenheit wiederholt zu Verletzungen der Verschwiegenheitspflicht gekommen ist, hat der Oberbürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderates das Recht und die Pflicht, auf die rechtlichen Vorgaben und die strafrechtlichen Folgen bei Verstößen hinzuweisen“, so die Unterzeichner des Dokuments. Dazu sei eine externe juristische Erläuterung eingeholt worden, die an den betroffenen Personenkreis weitergeleitet wurde. „In Artikel und Kommentar wird unzutreffend von einem ,rechtlichen Gutachten‘ berichtet“, so die Stadträtinnen und Stadträte.
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung stehe für die Unterzeichnenden außer Frage. „Die Behauptung, dass dies einen ,antidemokratischen Akt‘ darstellt, ist nicht nachvollziehbar. Wir weisen dies mit Nachdruck zurück.“ Allerdings war davon im Leitartikel auch nicht die Rede. Als demokratiefeindlich bezeichnet wurde die pauschale Forderung, ungestört und nichtöffentlich handeln zu können.
Vorsätzliche Verstöße
Des Weiteren betonen die Unterzeichner des Briefs an die HZ, dass sie die freiheitlich demokratische Grundordnung als hohes Gut schätzen, das es zu schützen gelte. „Wir können nicht hinnehmen, dass Personen, die zur Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen berechtigt sind, vorsätzlich gegen Recht und Gesetz verstoßen und damit Persönlichkeitsrechte verletzen oder den Interessen unserer Stadt schaden.“ Dies werde entschieden verurteilt, „da wir auf der Seite des Gesetzes und Heidenheims stehen.“
Unterzeichnet hat die Fraktion der SPD/Die Linke geschlossen (Sabine Bodenmüller, Norbert Fandrich, Helmuth Feichtenbeiner, Uwe Gobbers, Simone Lungershausen-Czaboryk, Hans-Peter Neff und Tanja Weiße), die Grünen/ÖDP-Fraktion mit einer Ausnahme (Andreas Antoniuk, Susanne Dandl, Anamari Filipovic, Anne-Kathrin Kapp-Kleineidam, Dr. Elsge Schrade, Prof. Dr. Ulrich Schrade) sowie fünf der neun Mitglieder der Fraktion Freie Wähler (Ulrike Monz, Prof. Dr. Oliver Potzel, Fabian Rieck, Christian Smejkal und Ralf Willuth). Darüber hinaus haben sich auch Jörg Maierhofer (CDU) und Reinhard Püschel (DKP) der Erklärung angeschlossen.
Kein gemeinsames Vorgehen
Die CDU-Fraktion hat mehrheitlich nicht unterschrieben. Auf Nachfrage erklärt Stadtrat Michael Kolb in Vertretung für die erkrankte Fraktionsvorsitzende Dr. Waltraud Bretzger, man habe sich grundsätzlich an der Idee eines solchen Schreibens gestört. Zudem fand Kolb auch das Vorgehen insofern befremdlich, als es kein gemeinsames Gespräch über den Inhalt gegeben habe, sondern seiner Fraktion ein fertiges Schreiben vorgelegt wurde. Dieses sei außerdem in einer ersten Version so scharf formuliert gewesen, dass er selbst diesem inhaltlich nicht zugestimmt hätte, so Kolb. Grundsätzlich fand Kolb den Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht durch den Oberbürgermeister komplett legitim. „Weshalb man dafür eine teure Anwaltskanzlei beauftragen musste, weiß ich allerdings nicht“, so Kolb.
Objektiv und kompetent formuliert
Auch Stadtrat Christoph Weichert (Freie Wähler) hat nicht unterschrieben, ihn habe die Berichterstattung nicht weiter beschäftigt. „Für mich war klar, dass ich zur Verschwiegenheit verpflichtet bin, ich wurde darauf vereidigt“, sagt Weichert. Lisa Kömm-Häfner (Grüne) weist einen Generalverdacht gegenüber dem Gemeinderat zurück. Sie fand den Artikel „objektiv und kompetent formuliert“, den Meinungstext „treffend und pointiert“, weshalb sie sich der Kritik an der Berichterstattung durch ihre Fraktion nicht anschloss.