Neue „Smoking Area“

Landesnichtraucherschutzgesetz: Wo das Rauchen im Heidenheimer Waldbad noch erlaubt ist

Im Heidenheimer Waldbad ist Rauchen nur noch in einer ausgewiesenen Raucherzone erlaubt. Die Stadt setzt auf eine „Smoking Area“, um die Interessen aller Besucherinnen und Besucher zu berücksichtigen.

Im Heidenheimer Waldbad wurde eine Raucherzone eingerichtet. Nur noch in diesem Bereich, der sich hinter der Gastronomie des Freibads befindet, sind das Rauchen und die Nutzung von Dampfprodukten erlaubt. Grund dafür ist das neue Landesnichtraucherschutzgesetz, das in Baden-Württemberg zum 1. Juni in Kraft trat. Das Gesetz untersagt zum Schutz von Nichtrauchern das Rauchen in Freibädern grundsätzlich. Die Stadt Heidenheim nutzt die vorhergesehene Möglichkeit, als Ausnahme einen klar abgegrenzten Raucherbereich einzurichten.

„Smoking Area“ ausgeschildert

Die Raucherzone („Smoking Area“) ist gekennzeichnet, ansonsten weisen Verbotsschilder im Bad auf das Rauchverbot hin. Gesondert geregelt ist die Benutzung von Shishas (Wasserpfeifen): Diese sind auf dem gesamten Gelände des Waldbads generell verboten. Die Stadtverwaltung bittet die Gäste des Freibads, die Vorgaben zu respektieren und zur Sicherheit sowie zum Wohlbefinden aller beizutragen. „Die Stadt setzt auf eine ausgewogene Lösung, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch Rücksicht auf die Bedürfnisse der Badegäste nimmt“, teilt die Verwaltung in einer Pressemitteilung mit.

Rauchen nur bis zur grünen Linie: Im Waldbad gibt es jetzt eine gekennzeichnete „Smoking Area“. Dennis Straub

Grundsätzlich gilt laut dem novellierten Landesgesetz seit dem 1. Juni ein Rauchverbot insbesondere in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, auf Spielplätzen, an Bus- und Straßenbahnhaltestellen, auf Schulgeländen einschließlich der Schulhöfe sowie in bestimmten Außenbereichen wie Zoos, Freizeitparks und eben auch Freibädern. Angepasst wurde das Gesetz dahingehend, dass neben klassischen Tabakprodukten nun auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer sowie vergleichbare Produkte unabhängig von ihrem Nikotin- oder Cannabisgehalt eingeschlossen sind. Das Verbot gilt übrigens nicht für Bier-, Wein- und Festzelte, diese sind vom Rauchverbot ausgenommen.

Begründet werden die neuen Regelungen mit einer Stärkung des Gesundheitsschutzes. Insbesondere Kinder, Jugendliche und vulnerable Personen sowie Schwangere sollen besser vor den Risiken des Passivrauchens geschützt werden.

Es gibt aber auch schon Kritik an den neuen Regelungen: So hat der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer angekündigt, er wolle den städtischen Ordnungsdienst nicht an Haltestellen kontrollieren lassen. Palmer beklagt primär den Aufwand, den die rechtssichere Abmessung und Ausschilderung von Haltestellen erzeugen würde.