Kanalstraße

Nach Schließung durch die Stadt: Heidenheimer Bordellbetrieb darf wieder öffnen

Im Dezember 2024 hatte die Stadt Heidenheim einen Prostitutionsbetrieb an der Kanalstraße geschlossen. Jetzt liegt dem Betreiber Oliver Scheck eine Genehmigung für den Betrieb vor.

Der Bordellbetrieb im ehemaligen WCM-Kindergarten an der Kanalstraße darf wieder öffnen. Dies teilt der Betreiber Oliver Scheck mit, der auch die entsprechenden Genehmigungen der Stadt Heidenheim, datiert vom 15. Mai, vorweisen kann. Darin wird ihm sowohl die Erlaubnis zum Betrieb einer Prostitutionsstätte als auch zum Betrieb einer Schankwirtschaft erteilt. Von Seiten der Stadtverwaltung wird das noch nicht so klar kommuniziert. „Das Genehmigungsverfahren für den Prostitutionsbetrieb ist aktuell im Gange und wird voraussichtlich zeitnah abgeschlossen sein“, teilt die Pressestelle auf HZ-Anfrage mit.

Geöffnet war der Betrieb unter dem Namen „Villa Heidenheim“ schon einige Monate Ende vergangenen Jahres. Dann wurde er am 18. Dezember durch einen größeren Einsatz von Ordnungskräften von der Stadt geschlossen. Begründung: Der Betreiber habe keine erforderliche Genehmigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz vorlegen können, so die Stadtverwaltung.

Konkurrenz durch illegale Prostitution

Oliver Scheck verwies damals darauf, dass er in dem Haus, das sich innerhalb des Heidenheimer Rotlichtbezirks befindet, lediglich Zimmer an Frauen vermietet habe. Diese seien auf eigene Verantwortung der Prostitution nachgegangen und alle angemeldet gewesen. Der Unternehmer, der seit Jahrzehnten als Bordellbetreiber in Heidenheim tätig ist, ärgert sich über illegale Prostitution, die seiner Kenntnis nach seit der Corona-Pandemie verstärkt über Internet-Plattformen angeboten und in vielen Privatwohnungen und Hotels im Landkreis Heidenheim ausgeübt werde.

Trotz seiner Befürchtungen, dieser Konkurrenz gegenüber benachteiligt zu sein, hat er nun seinen Betrieb offenbar ordnungsgemäß angemeldet.

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