Wer sich künftig krankmelden möchte, soll vom ersten Krankheitstag an eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigen. Gleichzeitig soll die während der Corona-Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. Mit der Reform will die Regierungskoalition nach eigenen Angaben Missbrauch eindämmen und die frühere Rechtslage wiederherstellen.
Für die Hausarztpraxen im Landkreis Heidenheim könnte die Neuregelung jedoch erhebliche Folgen haben. Dr. med. Axel Bürger, Vorstandsmitglied der Kreisärzteschaft Heidenheim und zuständig für deren Öffentlichkeitsarbeit, rechnet mit einer deutlichen zusätzlichen Belastung. „Uns erwartet mutmaßlich eine massive Überlastung, weil die hausärztlichen Praxen im Landkreis jetzt schon mehr als voll sind“, sagt er. Fielen die telefonischen Krankschreibungen weg, bedeute das zwangsläufig zusätzliche Patientenkontakte. „Letztendlich weiß eigentlich bei den Hausärzten niemand, wie das wirklich zu stemmen sein soll“, so der Chirurg.
