Leserbrief

In der Schweiz gibt es eine Lösung, was zu Schrott gefahrene Fahrräder angeht

Zum dpa-Text im überregionalen Teil der gedruckten Ausgabe vom 25. August 2025, den die Südwestpresse in Ulm verantwortet.

In dieser Recherche wird über die Entsorgung, die Problematik, ab wann ein Schrott-Rad ein Schrott-Rad ist, über Kontrollmaßnahmen, Reparaturwürdigkeit und über einen tatsächlichen Zeitpunkt der Verschrottung berichtet.

Leider wird nicht darüber berichtet über das, was der Bürger tatsächlich wissen möchte, nämlich die grundsätzliche Endlösung, mit der zu Schrott gefahrene Fahrräder gar nicht im Straßenbild erscheinen und Ärger bereiten.

Des Öfteren rühmt sich der Journalismus des Ausschauhaltens über Grenzen hinweg mal rüber zum Nachbarn. Warum nicht in diesem Fall der überall herumliegenden geschrotteten Fahr-Räder?

Nichts läge näher als kurz mal rüber in die Schweiz zu schauen, denn die Schweiz hat diesem Übel schon seit zig Jahren ein Ende gesetzt. Kein Velo – so nennt sich ein Fahrrad in der Schweiz – ist ohne die jährlich zu erneuernde kleine Versicherungs-Plakette im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Der gesamte Velo-Verkehr in der Schweiz unterliegt einer gesetzlichen Versicherungspflicht.

Und damit sind wirklich alle Probleme, die sich ergeben und über die man sich in Deutschland ärgert, gelöst. Reden wir also nicht endlos herum und rühmen uns der demokratischen Streithaftigkeit, sondern packen wir’s einfach an und lösen den Fall. Es ist einfacher als man denkt. Die Schweiz lehrt uns das.

Gottfried Reiser, Heidenheim