Die AfD-Fraktion hatte im Rahmen der Generaldebatte zum Haushalt 2026 im November ein großes Paket mit Anträgen und Anfragen geschnürt, die mehrheitlich dem Kreistag zum Beschluss vorgelegt werden sollten. Landrat Peter Polta empfahl dem Verwaltungsausschuss, der dem Kreistag beratend vorgeschaltet ist, den Anträgen nicht zuzustimmen, und begründete dies mit der drohenden Überlastung der Verwaltung sowie inhaltlichen Mängeln der Vorlagen.
Peter Polta: Massive Mehrarbeit bei knappen Ressourcen
Polta argumentierte, dass die Bearbeitung der umfangreichen Anträge einen „erheblichen Aufwand“ verursachen würde, der für die Verwaltung „unverhältnismäßig wäre“. Er warnte, dass dadurch die „eigentliche Aufgabenerfüllung“ des Landratsamtes in erheblichem Maße tangiert würde. Die Verwaltung müsste vorhandene knappe Ressourcen binden, um bereits bekannte Daten neu aufzubereiten, anstatt sich den Pflichtaufgaben zu widmen.
Kritik an Widersprüchen und fehlender Zuständigkeit
Der Landrat äußerte zudem deutliche Kritik an den Inhalten der AfD-Anträge. Er bemängelte, dass die Begründungen teilweise nicht nachvollziehbar seien und widersprüchliche Forderungen enthielten, etwa den Wunsch nach Sparmaßnahmen bei Personal und gleichzeitig die Beteuerung, sich nicht gegen Mitarbeitende zu richten. Polta betonte, dass in Zeiten des Fachkräftemangels eine leistungsgerechte Bezahlung nötig sei, um die Konkurrenzfähigkeit zu sichern.
Zudem würden Anträge, die unter anderem die Bezahlkarte für Geflüchtete und den Klimaschutz beträfen, teils von einem „nicht zutreffenden rechtlichen Kontext“ ausgehen oder fielen in die Zuständigkeit des Landes bzw. Bundes. Der Verwaltungsausschuss folgte der Argumentation Poltas und lehnte die Anträge mit 13 Gegenstimmen bei nur einer Befürwortung des AfD-Kreisrats ab.


