Unangemessenes Verhalten

Heidenheimer Jugendschöffengericht: Weshalb ein Staatsanwalt zwei Angeklagte rüffelte

Zwei junge Angeklagte nahm der Staatsanwalt jetzt während einer Sitzung des Heidenheimer Jugendschöffengerichts ins Gebet. Das war geschehen:

Justitia hätte sich peinlich berührt die Hände vor die Augen gehalten, wären die nicht aus Gründen der Unparteilichkeit ohnehin verbunden. Zu sehen bekommt die römische Göttin der Gerechtigkeit zwar trotzdem viel Bemerkenswertes. Das Auftreten zweier Angeklagter im Heidenheimer Amtsgericht dürfte allerdings auch für sie aus dem gewohnten Rahmen gefallen sein.

Das Jugendschöffengericht hatte sich mit mehreren Vorfällen zu befassen, die sich vor einigen Monaten in Heidenheim zutrugen. Deshalb jetzt vor Gericht zu stehen, schien den zum Tatzeitpunkt 17-jährigen A. und den 18 Jahre alten B. nicht im Mindesten zu plagen. War das ihnen zur Last gelegte Handeln von großer Empathielosigkeit geprägt, so nutzten sie das Forum des Gerichtssaals zu einem provokanten Auftreten.