Leserbrief

Heidenheim hat keinen Spielraum

Leserbrief zu Tempo 30 in der Heidenheimer Innenstadt:

Auf den innerstädtischen Hauptverkehrsachsen wird ab nächstem Jahr Tempo 30 eingeführt. So der Beschluss des Gemeinderats, der dem Bundesimmissionsschutzgesetz Rechnung trägt, das zwingend effektive Lärmschutzmaßnahmen ab Lärmwerten von tagsüber mehr als 65 und nachts mehr als 55 Dezibel vorschreibt. Fast 4000 Menschen sind in Heidenheim tagsüber von diesem gesundheitsschädigenden Lärm betroffen, nachts mehr als 4500, so führt es das Lärmgutachten der Firma Rapp aus, das ja von jedermann und jederfrau auf der Homepage der Stadt eingesehen werden kann.

Es hat mich als Zuhörer der Gemeinderatssitzung am 16. Oktober schon sehr überrascht, wie viele Stadträte es für wichtiger hielten, dass Einwohner Heidenheims und Auswärtige die Stadt möglichst schnell von West nach Ost oder Nord nach Süd durchqueren können, „wenigstens mit 40 statt mit 30“, als dass 4000 Mitbürger vor den Folgen schädlicher Lärmeinwirkung geschützt würden oder diese Lärmbelastung durch die Tempoverringerung zumindest deutlich reduziert würde.

Geradezu fassungslos machte mich aber, wie wenig offenbar für diese Bürgervertreter ein Bundesgesetz zählt. Obwohl der Oberbürgermeister ausführte, dass aufgrund dieses Gesetzes die Stadt einen „Spielraum von null“ habe und er kraft Amtes verpflichtet sei, einen Tempo 30 ablehnenden Beschluss für nichtig, weil rechtswidrig zu erklären und die Stadträte entsprechend ermahnte, stimmten acht dieser doch erwachsenen Menschen trotzig gegen den von der Verwaltung vorgelegten Beschluss, sechs enthielten sich und nur knapp mehr als die Hälfte stimmte dem Beschluss zu. Verstehe das, wer kann.

Wolfgang Eber, Heidenheim