Grusel-Nacht

Halloween mit klaren Regeln: Diese Tipps hat die Polizei für Eltern, Kinder und Autofahrer

An Halloween erlauben sich (nicht nur) Kinder so manchen Scherz. Die Polizei weist daraufhin, dass der Spaß dort aufhört, wo Sachbeschädigung beginnt. Und sie hat Tipps für Autofahrer, die in der Nacht der kleinen und großen Geister unterwegs sind.

Ende Oktober ist die Zeit der Zombies und Geister. Vor allem Kinder verkleiden sich und freuen sich auf Süßigkeiten. Die Nacht auf Allerheiligen wird in dieser Beziehung immer beliebter. Doch kann es ernsthafte Folgen haben, wenn dabei übertrieben wird. Darauf weist die Polizei in einer Mitteilung vor Halloween hin.

„Die Scherze sollen nicht zu Straftaten werden“, warnt die Polizei. Sobald die Gefahr besteht, dass eine Sache beschädigt oder gar ein Mensch verletzt werden könnte, macht sich der Verursacher meist strafbar. Und eine Straftat werde von der Polizei konsequent verfolgt. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn fremdes Eigentum beschädigt wird. Etwa, wenn beim Einwickeln eines Autos mit Toilettenpapier der Lack zerkratzt wird. Dasselbe gilt, wenn Hausfassaden oder Autos mit Eiern beworfen werden oder brennende Gegenstände im Briefkasten landen und ein Schaden entsteht.

Strafe auf für diejenigen, die nur dabei waren

Die Polizei gibt zu bedenken: Sachbeschädigungen werden mit einer empfindlichen Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet. Hinzu kommt, dass die Täter, bzw. bei nicht strafmündigen Kindern die Eltern, den entstandenen Schaden ersetzen müssen.

Mitgegangen, mitgefangen: Auch wer bei einem strafrechtlich relevanten Streich „nur“ dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden und muss ebenfalls mit mindestens einer Geldstrafe rechnen, so die Polizei. Darum sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz Gruppendrucks nicht bei Sachbeschädigungen mitzumachen.

Autofahrer sollen auf Kinder achten

Verkehrsteilnehmer sollten am späten Freitagnachmittag sowie in den Abendstunden besonders aufmerksam sein, da vorwiegend Kinder in der Dunkelheit von Haus zu Haus ziehen und um Süßigkeiten bitten. Sie könnten, auch wegen ihrer Verkleidungen, nur schwer im Straßenverkehr erkennbar sein.

Die Polizei bittet auch Eltern, ihren Kindern den Ernst der Lage zu erklären. Sie sollen deutlich machen, wo die Grenze erreicht ist. Der Nachwuchs muss wissen, dass ihr Handeln bei anderen zu Problemen führen kann. Weitere Tipps zu diesem Thema gibt die Polizei unter https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/halloween/