Verhandlung

Gerichtstermin geplatzt: Warum Gewalt gegen Polizisten vorerst unbestraft bleibt

Weil die Angeklagte nicht zum Termin erschien, musste eine Verhandlung am Amtsgericht Heidenheim kurzfristig abgesagt werden. Solche Fälle kommen immer wieder vor und können je nach Situation rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im konkreten Fall traf die Polizei die Frau auch an ihrer Wohnanschrift nicht an. Wann der Prozess nachgeholt wird, ist noch offen.

Eigentlich hätte sich eine Frau am Donnerstag vor dem Amtsgericht Heidenheim wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten sollen. Dazu kam es jedoch nicht: Die Angeklagte erschien nicht zum Termin, woraufhin die Verhandlung abgesagt wurde. Nachdem die Frau dem Gericht ferngeblieben war, suchte die Polizei ihre bekannte Wohnanschrift auf. Dort wurde jedoch niemand angetroffen. Nach Angaben aus der Verhandlung soll zudem der Briefkasten übergequollen sein. Der Staatsanwalt äußerte die Vermutung, die Angeklagte könne inzwischen in ihr Heimatland, die Ukraine, zurückgekehrt sein.

Laut der Anklage soll die Frau mit 1,76 Promille Alkohol im Blut und ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren sein. Bei einer Kontrolle habe sie sich gegen eine Blutentnahme gewehrt und mehrere Polizeibeamte getreten. Für den Termin waren vier Zeugen und ein Dolmetscher geladen. Wie oft Angeklagte Gerichtsterminen fernbleiben, wird bundesweit nicht erfasst. Erscheint ein Angeklagter unentschuldigt nicht zur Hauptverhandlung, kann das Gericht unter anderem einen Vorführungs- oder Haftbefehl erlassen.