Eigentlich hätte sich eine Frau am Donnerstag vor dem Amtsgericht Heidenheim wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten sollen. Dazu kam es jedoch nicht: Die Angeklagte erschien nicht zum Termin, woraufhin die Verhandlung abgesagt wurde. Nachdem die Frau dem Gericht ferngeblieben war, suchte die Polizei ihre bekannte Wohnanschrift auf. Dort wurde jedoch niemand angetroffen. Nach Angaben aus der Verhandlung soll zudem der Briefkasten übergequollen sein. Der Staatsanwalt äußerte die Vermutung, die Angeklagte könne inzwischen in ihr Heimatland, die Ukraine, zurückgekehrt sein.
Laut der Anklage soll die Frau mit 1,76 Promille Alkohol im Blut und ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren sein. Bei einer Kontrolle habe sie sich gegen eine Blutentnahme gewehrt und mehrere Polizeibeamte getreten. Für den Termin waren vier Zeugen und ein Dolmetscher geladen. Wie oft Angeklagte Gerichtsterminen fernbleiben, wird bundesweit nicht erfasst. Erscheint ein Angeklagter unentschuldigt nicht zur Hauptverhandlung, kann das Gericht unter anderem einen Vorführungs- oder Haftbefehl erlassen.
