Nach dem Ganztagsförderungsgesetz (Gafög) besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter. Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung von acht Stunden an allen fünf Werktagen und gilt mit Ausnahme von 20 Ferientagen auch in den Schulferien.

So will Heidenheim die Kinderbetreuung sicherstellen
Erstklässler machen den Anfang
Die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes erfolgt stufenweise und beginnt im Schuljahr 2026/2027 zunächst mit Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe eins, einschließlich der Juniorklassen (Klasse null). In den folgenden Jahren wird die Umsetzung Jahr für Jahr um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder im Grundschulalter einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Kindertagesstätten droht trotz ein Personalmangel
Erziehungsberechtigte müssen laut Schulgesetz jedes Jahr bis zum 15. März angeben, ob ihr Kind im kommenden Schuljahr eine Ganztagsbetreuung benötigt – und wenn ja, in welchem Umfang. Dabei geht es um Betreuungszeiten, die über den regulären Unterricht und andere verpflichtende Schulangebote hinausgehen. Die Bedarfsanmeldung erfolgt an die jeweilige Wohnortkommune. Ausnahme bilden die Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Hier erfolgt die Bedarfsmeldung der Erziehungsberechtigen direkt bei dem jeweiligen Schulträger.

Das ist die größte Hürde beim Ausbau der Kinderbetreuung im Landkreis Heidenheim
Eine Meldung ist noch keine Zusage
Zu beachten ist, dass die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten kostenpflichtig ist. Das jeweilige Entgelt legen die Kommunen als Schulträger selbst fest. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Bedarfsmeldung keine automatische Zusage der gewünschten Betreuung bedeutet. Ein entsprechender Betreuungsvertrag muss vor dem Start des neuen Schuljahres abgeschlossen werden.
Allgemeine Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter sind unter https://km.baden-wuerttemberg.de/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung zu finden.

