Anmeldung bis 15. März

Ganztagsbetreuung: Wie Eltern im Kreis Heidenheim vom Rechtsanspruch Gebrauch machen können

Ab dem kommenden Schuljahr wird bundesweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder stufenweise eingeführt. Los geht es mit der Klassenstufe eins. Was Eltern aus dem Landkreis Heidenheim beachten müssen.

Nach dem Ganztagsförderungsgesetz (Gafög) besteht ab dem Schuljahr 2026/2027 bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter. Der Rechtsanspruch umfasst eine Betreuung von acht Stunden an allen fünf Werktagen und gilt mit Ausnahme von 20 Ferientagen auch in den Schulferien.

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Die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes erfolgt stufenweise und beginnt im Schuljahr 2026/2027 zunächst mit Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe eins, einschließlich der Juniorklassen (Klasse null). In den folgenden Jahren wird die Umsetzung Jahr für Jahr um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder im Grundschulalter einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

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Stuttgart (dpa/lsw) -
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Erziehungsberechtigte müssen laut Schulgesetz jedes Jahr bis zum 15. März angeben, ob ihr Kind im kommenden Schuljahr eine Ganztagsbetreuung benötigt – und wenn ja, in welchem Umfang. Dabei geht es um Betreuungszeiten, die über den regulären Unterricht und andere verpflichtende Schulangebote hinausgehen. Die Bedarfsanmeldung erfolgt an die jeweilige Wohnortkommune. Ausnahme bilden die Schülerinnen und Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Hier erfolgt die Bedarfsmeldung der Erziehungsberechtigen direkt bei dem jeweiligen Schulträger.

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Eine Meldung ist noch keine Zusage

Zu beachten ist, dass die Betreuung außerhalb der Unterrichtszeiten kostenpflichtig ist. Das jeweilige Entgelt legen die Kommunen als Schulträger selbst fest. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Bedarfsmeldung keine automatische Zusage der gewünschten Betreuung bedeutet. Ein entsprechender Betreuungsvertrag muss vor dem Start des neuen Schuljahres abgeschlossen werden.

Allgemeine Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung von Kindern im Grundschulalter sind unter https://km.baden-wuerttemberg.de/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung zu finden.