Urteil am Amtsgericht

Drogen, Fake-Verkäufe, falsche Versprechen: Bewährungsstrafe für 33-Jährigen

Vermeintliche Schnäppchen auf „Kleinanzeigen“ oder „Mobile.de“ wurden für einige Käufer zur teuren Falle. Mit einer Vertrauens-Masche erschlich sich ein 33-Jähriger auf legalen Portalen tausende Euro, um seine Sucht zu finanzieren. Jetzt stand er wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Drogenhandels vor dem Amtsgericht Heidenheim.

Es ist eine Masche, die ebenso simpel wie effektiv ist: Man bietet begehrte Waren zu attraktiven Preisen an, erschleicht sich mit persönlichen Details das Vertrauen der Käufer und streicht Geld ein, ohne jemals zu liefern. Der Angeklagte, ein heute in Duisburg lebender Mann, hatte zwischen 2023 und 2024 auf diese Weise mehrere tausend Euro erbeutet. Damals lebte er noch in Heidenheim und bot zu günstigen Preisen E-Scooter und ein Auto an,. Doch alles war nur Fake, er besaß weder Scooter noch Auto. Neben gewerbsmäßigem Betrug legte ihm die Staatsanwaltschaft auch den Handel mit Marihuana zur Last.

Der Einstieg in die Taten war meist ein freundlicher Austausch auf Verkaufsportalen wie Kleinanzeigen. Ein Zeuge aus Leipzig berichtete, wie er einen E-Scooter für 220 Euro kaufen wollte. „Das Geld kam angeblich nie an“, schilderte der junge Mann. Der Angeklagte habe ihn immer wieder hingehalten, von gesperrten Konten erzählt und erneute Überweisungen gefordert. Um Seriosität vorzugaukeln, verschickte der 33-Jährige Fotos seines Personalausweises oder erfand emotionale Geschichten. In einem vom Richter Dr. Christoph Edler verlesenen Chatverlauf hieß es: „Ich schwöre auf meine zwei Töchter.“

Einer Frau gegenüber behauptete er, er gehe bald in den Urlaub und wolle „nur korrekte Geschäfte“ machen. Deshalb müsse sie eine Sofortüberweisung machen, damit er den Scooter am besten heute noch losschicken könne. Einem anderen Opfer, das den Braten irgendwann mal roch und ihm Betrug vorwarf, lachte er nach der Tat am Telefon aus: Er brauche das Geld, damit seine Familie etwas zu essen habe. Danach brach er den Kontakt ab.

Auch ein vorgetäuschter Verkauf eines Mercedes Coupé für 25.000 Euro auf „Mobile.de“ gehörte zur Anklage. Zwei Anzahlungen von 1500 Euro strich der Mann ein, ein Auto besaß er jedoch nie. „Ich wollte halt an Kokain und Alkohol rankommen“, gab er unumwunden zu.

Sucht als Triebfeder

In der Verhandlung legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. „Ich war damals benebelt, das hätte nicht passieren dürfen“, sagte er sichtlich zerknirscht. Zum Zeitpunkt der Taten sei er obdachlos in Heidenheim gewesen, schwer alkohol- und kokainabhängig. „Partnerin weg, Wohnung weg, Kind weg, da bin ich leider abgestürzt. Das war die schwerste Zeit meines Lebens.“ Gewohnt habe er in der Heidenheimer Obdachlosenunterkunft. Weil er im Jobcenter seine Termine nicht wahrgenommen habe, sei ihm das Bürgergeld gekürzt worden. 400 Euro habe er monatlich ausbezahlt bekommen. Zu wenig, um die Sucht zu finanzieren. Das Geld aus den Betrügereien und dem Verkauf von Marihuana (unter anderem an der Nördlinger Straße) habe er direkt in Drogen investiert.

Ein „überraschend guter“ Wendepunkt

Trotz einer langen Liste an Vorstrafen, die bis in seine Jugend zurückreicht, zeigte sich das Gericht beeindruckt von der aktuellen Entwicklung des Mannes. Er ist mittlerweile aus Heidenheim weggezogen, lebt bei seinen Eltern in Duisburg und hat aus eigener Kraft einen kalten Entzug geschafft. Auf einen Therapieplatz in der Klinik hätte er zu lange warten müssen, deshalb habe er sich in der Wohnung eingeschlossen für den Entzug auf eigene Faust. Dass er den Weg zurück in ein normales Leben sucht, das nahm ihm das Gericht ab: Ab März tritt der Mann eine neue Stelle als Schlosser an. Den Arbeitsvertrag hatte er zur Verhandlung dabei.

„Heute hat Sie die Schande Ihrer Vergangenheit eingeholt“, stellte Richter Edler in der Urteilsbegründung fest. „Ich bin von Ihrem Auftritt hier angenehm überrascht. Wenn man das Strafregister liest, denkt man: „Oh Mann, da ist jemand sehr stark abgestürzt.“ Da der Angeklagte die „Wurzel seiner Kriminalität“ – die Sucht – wirksam bekämpft habe, sei eine positive Sozialprognose möglich.

Das Urteil: Bewährungsstrafe samt regelmäßiger Drogentests

Edler verurteilte den 33-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss er den erlangten Wertersatz in Höhe von 3841 Euro zurückzahlen. Für einige der Geschädigten könnte es eine späte Widergutmachung geben: Diejenigen, die als Zeugen anwesend waren, gaben noch in der Verhandlung ihre Kontonummern zu Protokoll. Der Angeklagte nutzte auch die Gelegenheit, sich bei allen zu entschuldigen. Zudem muss der 33-Jährige eine Geldauflage von 1000 Euro in Raten an eine gemeinnützige Einrichtung leisten und zweimal jährlich unaufgeforderte Drogenscreenings auf eigene Kosten vorlegen. „Wenn Sie positiv sind, müssen wir uns etwas anderes überlegen“, warnte Edler abschließend. Denn die Gefahr, dann wieder abzurutschen, sei unter Drogen zu groß. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verbrechen darf sich nicht lohnen

Im Strafrecht gilt der Grundsatz: Verbrechen darf sich nicht lohnen. Wenn ein Täter durch seine Taten Geld erlangt hat – etwa durch Betrug oder Drogenhandel –, ordnet das Gericht die „Einziehung“ dieser Beute an.

Ist das Originalgeld bereits ausgegeben oder nicht mehr auffindbar (wie im vorliegenden Fall für Drogen und Lebensunterhalt), tritt der Wertersatz an diese Stelle. Das bedeutet: Der Staat stellt fest, welche Summe der Täter illegal eingenommen hat, und fordert diesen Betrag aus dessen restlichem oder künftigem Vermögen zurück. Der Täter schuldet dem Staat dann diesen Betrag, bis die Summe (oft zur Entschädigung der Opfer) beglichen ist.