Bewerber und Bewerberinnen um ein Amt haben im Auswahlverfahren Anrecht auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. Personalentscheidungen auch eines Gemeinderates wie in Heidenheim sind daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu tätigen. Dringen über die Presse dennoch Informationen an die Öffentlichkeit, liegt der begründete Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nahe. Es kann also nicht nur ein Interesse des Oberbürgermeisters (OB) sein, dass er auf die Geheimhaltung von Informationen Wert legt, sondern die Wahrung der Geheimhaltungspflicht muss auch im Interesse des Gemeinderates selbst liegen.
Wenn die „gut unterrichteten Kreis“ (HZ Anfang August), die Interna an die Presse weiterreichen, nicht ausgemacht werden, steht der gesamte Gemeinderat unter Verdacht, Indiskretionen zu begehen. Denn die Öffentlichkeit kann nicht wissen, welche Personen genau im Gemeinderat oder in der Verwaltung keine Geheimnisse wahren können. Es ist dem Gemeinderat daher wohlwollend anzuraten, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Dieser sollte herausfinden, wer offenbar fortlaufend Interna nicht nur zum Schaden von Personen, sondern auch des Gemeinderates in die Welt bringt. Denn mit Geheimnisverrat wird das Vertrauen in die Demokratie und in die Integrität der Gewählten tatsächlich geschwächt.
Fraglich ist denn auch im vorliegenden Fall, wie die HZ zu dem Gutachten einer Anwaltskanzlei und zu einem Schreiben des OB gekommen ist. Freilich darf die HZ auch in diesem Fall nach dem Pressekodex des Deutschen Presserates (Ziffer 5) „Informantinnen und Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung“ nicht preisgeben. Aber es stellt sich schon die Frage, ob die HZ und ihr Verleger ein Interesse daran haben, den OB in den Fokus zu rücken („was bezweckt Salomo“), anstatt den Geheimnisverrat als Verstoß deutlich zu machen.
Damit kommt die HZ selbst in den Blick als ein Instrument, das sich zu einem Publikationsorgan von Menschen machen lässt, die unter dem begründeten Verdacht stehen, offenbar fortdauernd und ohne Rücksichtnahme auf das Ansehen des gesamten Gemeinderates und der Verwaltung Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Der OB jedenfalls tut nichts anderes, als den Gemeinderat und die Verwaltung vor weiteren Indiskretionen zu schützen.
Eine Aufklärung, wer Interna weitergibt, hat daher auch nichts mit vermutetem Nichtgefallen des OB über Pressemitteilungen oder gar mit „Zorn auf die Medien“ zu tun. Aus Sicht des Persönlichkeitsschutzes ist in erster Linie eine interne Aufklärung im Gemeinderat freundlich, aber mit Dringlichkeit angeraten, um weiteren Schaden von diesem Gremium, von der Verwaltung und der Demokratie vor Ort abzuwenden und deren Ruf und Integrität zu wahren.
Martin Kleineidam, Schnaitheim