Wer in diesen Tagen durch Heidenheim fährt oder spaziert, merkt schnell: Der Wahlkampf hat die Zielgerade erreicht. Seit dem Startschuss für die heiße Phase verwandelt sich das Stadtbild in eine bunte Galerie politischer Versprechen. Denn seit dem 23. Januar darf plakatiert werden. Während die einen auf schiere Masse setzen, konzentrieren sich andere auf strategische Präsenz an den Hauptverkehrsadern oder buhlen ganz gezielt in manchen Stadtteilen um die Gunst der Wählerinnen und Wähler.
Das Ranking der Großflächen: CDU vor den Grünen
Wenn es um die unübersehbaren „Wahlkampf-Riesen“ geht, haben zwei Parteien die Nase vorn. Die CDU führt das Feld mit 14 genehmigten Großflächenplakaten an, dicht gefolgt von Bündnis 90/Die Grünen, die 12 dieser großen Werbeträger im Stadtgebiet platziert haben.
Das Mittelfeld bei den Großflächen teilen sich die SPD (7) und die FDP (5). Die Linke setzt mit 2 Großplakaten eher auf gezielte Akzente. Andere Parteien wie das Bündnis Sahra Wagenknecht, die AfD oder die Freien Wähler verzichten laut Genehmigungsliste komplett auf die ganz großen Tafeln.
Fleißpunkte bei den Kleinen: Kopf-an-Kopf-Rennen
Bei den klassischen DIN-A1- und DIN-A0-Plakaten, die oft im Doppelpack an Laternenmasten hängen, zeigt sich ein anderes Bild. Hier teilen sich zwei Parteien den Spitzenplatz: CDU und Linke. Beide haben jeweils 150 Plakate genehmigt bekommen. Die AfD folgt dicht dahinter mit 140 Plakaten.
Das weitere Feld staffelt sich wie folgt: Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat 100 Plakate beantragt, gefolgt von der SPD mit 90 und der FDP mit 80 Exemplaren. Bündnis 90/Die Grünen kommen auf 70 Plakate. In der gleichen Größenordnung bewegt sich die ÖDP, die auf insgesamt 70 Plakate kommt – aufgeteilt in 40 Stück für den Kreisverband und 30 für die Heidenheimer Ortsgruppe. Bündnis Deutschland ist mit 50 Plakaten vertreten, während die Werte-Union und Die Partei jeweils 30 Plakate angemeldet haben. Das Schlusslicht bilden die Freien Wähler mit 20 Plakaten.
Wo in Heidenheim die Plakat-Tabuzonen sind
Damit der Plakate-Dschungel nicht im Chaos endet, hat die Stadt Heidenheim klare Grenzen gesetzt. Werbeverbote gelten unter anderem an der Zanger Straße (Landschaftsschutzgebiet) und auf bestimmten Abschnitten der B 19. Auch die Fußgängerzone bleibt weitgehend verschont: Hier sind insgesamt nur maximal vier Plakatständer erlaubt – einer pro Teilbereich.
Besonders kurios für Laien, aber wichtig für die Sicherheit: Die rot-weißen Reflektionsbänder an den Straßenlaternen dürfen unter keinen Umständen überklebt werden. Zudem ist die Wahl der Befestigung streng reglementiert – Draht ist tabu, es müssen Kabelbinder sein.
Vandalismus und schnelle Reparatur
Nicht jedem gefällt die neue Dekoration. Manche wollen ihren Senf dazugeben oder beschmieren die Gesichter der Kandidierenden mutwillig. Bereits kurz nach dem Aufstellen wurden die ersten Beschädigungen im Stadtgebiet gesichtet. Doch die Parteien zeigen sich reaktionsschnell: Gemäß den Auflagen der Stadt, defekte Plakate umgehend auszutauschen, werden beschädigte Teile an Großplakaten oft binnen kürzester Zeit überklebt oder ersetzt, um die optische Botschaft sauber zu halten.
Bis zum 10. März darf die politische Dekoration noch bleiben. Spätestens zwei Tage nach der Wahl muss der Spuk dann wieder vorbei sein, und die Kabelbinder müssen samt Plakaten aus dem Stadtbild verschwinden.
Der „Knigge“ für Wahlplakate
Tabuzonen für Werber: Nicht überall darf um Stimmen geworben werden. Absolut plakatfrei bleiben müssen unter anderem Bäume, Pflanzen, Brückengeländer sowie Lichtmasten, die sich direkt zwischen einem Rad- und Gehweg befinden. Auch Fahrgastunterstände an Bushaltestellen sind werbefreie Zonen.
Sicherheitsabstand im Verkehr: Plakate dürfen weder den fließenden Verkehr noch Fußgänger behindern. Besonders wichtig: Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen müssen für die Verkehrssicherheit zwingend frei bleiben.
Die 20-Meter-Bannmeile: Am eigentlichen Wahltag (8. März) gilt eine besondere Schutzfrist. In einem Radius von mindestens 20 Metern um die Wahllokale darf keinerlei Wahlwerbung – ob Bild, Ton oder Schrift – zu finden sein, um eine Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler in letzter Sekunde auszuschließen.
Impressumspflicht: Jedes Plakat muss gemäß dem Landespressegesetz klar erkennen lassen, wer der Herausgeber ist und welche Druckerei das Material produziert hat.


