Zwei Schlägereien am selben Tag

Darum wurde ein Verfahren gegen zwei Männer in Heidenheim eingestellt

Ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen zwei Männer ist in Heidenheim eingestellt worden. Das Gericht sah die Schuld der 19- und 27-jährigen Angeklagten als nicht nachweisbar an. Die Männer sollen Anfang Mai an zwei Orten handgreiflich geworden sein.

Ein Verfahren gegen einen 19- und einen 27-jährigen Mann ist am Amtsgericht Heidenheim eingestellt worden. Das Schöffengericht sah die Schuld der beiden Männer nicht nachgewiesen.

Die Angeklagten, beide bereits vorbestraft, sollen Anfang Mai mehrfach handgreiflich gegenüber anderen Personen geworden sein. In der Anklage war von gefährlicher Körperverletzung und körperlicher Misshandlung die Rede. Zu Beginn der Verhandlung wurden sie in Handschellen vorgeführt.

Die Staatsanwaltschaft warf den Männern vor, an jenem Abend zunächst in den Georges-Levillain-Anlagen und später an der Ludwig-Lang-Straße gegenüber des Rewe-Centers zwei Personen verletzt zu haben. Außerdem sollen sie einen der beiden festgehalten und beleidigt haben.

Doch so eindeutig wie in der Anklage ließ sich der Ablauf im Prozess nicht darstellen. Mehrere Zeugen schilderten die Vorfälle unterschiedlich. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ereigneten sich die Auseinandersetzungen zunächst in den Georges-Levillain-Anlagen, später an der Ludwig-Lang-Straße. Im Prozess wurden die Geschehnisse jedoch in umgekehrter Reihenfolge behandelt.

Der Vorfall an der Ludwig-Lang-Straße

Der 19-jährige Geschädigte berichtete, dass er zunächst in der Stadtbibliothek Bewerbungen geschrieben habe und später auf dem Heimweg in Richtung Rewe-Center an der Ludwig-Lang-Straße unterwegs gewesen sei. Dort sei er von einem der Angeklagten mit den Worten „Da kommt der andere Fisch“ angesprochen worden. Nach eigener Aussage fühlte er sich nicht provoziert, wollte die Männer aber zur Rede stellen, da sie ihn beleidigt hätten. Einen der Männer kenne er flüchtig aus früherer Schulzeit.

Die beiden Männer seien dann auf ihn zugegangen. Einer habe ihn mit der flachen Hand auf den Rücken geschlagen und ihm gedroht: „Geh, bevor du Schläge bekommst.“ Der andere habe ihn von hinten festgehalten und ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzen wollen, den er mit seinem Handgelenk abwehren konnte. Dabei habe sich seine Uhr gelöst, die einer der Männer kurz an sich genommen und behauptet habe, sie sei nun seine. Zudem wurde er eigenen Angaben zufolge am Bein getreten, und ein weiterer Schlag traf ihn am Kiefer und Ohr.

Trotzdem gelang es dem Geschädigten, einen Notruf abzusetzen. Mehrere Streifenwagen trafen ein, während er zu einer Gruppe von Menschen flüchtete. Die Männer, die nach Angaben des Geschädigt einen Schlagstock und ein kleines Messer bei sich hatten, ließen von ihm ab. Anschließend begab sich der Geschädigte ins Krankenhaus.

Der genaue Ablauf konnte im Verfahren nicht eindeutig rekonstruiert werden. Der Geschädigte änderte mehrfach Details seiner Schilderung, sowohl vor Gericht als auch gegenüber früheren Aussagen. Fotos der Wunden und der Uhr zeigten zudem, dass die Uhr nicht beschädigt war, wie der Geschädigte zuvor angegeben hatte.

Widersprüchliche Aussagen im Prozess

Die Verteidiger hinterfragten die Aussagen des Geschädigten intensiv. Einer der Anwälte erkundigte sich, warum er nicht einfach gegangen sei, als die Drohung ausgesprochen wurde. Die Anwältin des anderen Mannes wies auf die Widersprüche in den bisherigen vier Erklärungen des Geschädigten hin und fragte, warum er dem zweiten Schlag nicht ausgewichen sei. Die Antwort: „Ich bin kein Kämpfer.“ Zudem fiel es ihm schwer, zu zeigen, wo genau der Tritt getroffen hatte (Schienbein oder Wade). Die Staatsanwaltschaft erkundigte sich, ob er seit dem Vorfall Angst habe, das Haus zu verlassen, dies bejahte er.

Zweite Auseinandersetzung: zuvor in den Georges-Levillain-Anlagen

Der zweite Geschädigte, 33 Jahre alt und Pizzabäcker in Heidenheim, schilderte, dass er an diesem Tag spazieren gegangen sei und etwas Alkohol getrunken hatte. Laut seiner Aussage näherte er sich den Angeklagten, sprach mit ihnen, woraufhin einer ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzte. Er fiel rückwärts auf den Rücken, und eine Ambulanz wurde gerufen.

Ein weiterer Zeuge beobachtete die Situation nach der Auseinandersetzung, konnte aber nicht bestätigen, ob der Geschädigte Alkohol konsumiert oder geblutet hatte. Der Geschädigte räumte ein: „Wenn ich keinen Alkohol getrunken hätte, wäre das alles nicht passiert.“ Mehrere Zeugen konnten anhand der Kleidung – einer in weiß, einer in schwarz – erkennen, dass es sich bei beiden Vorfällen um dieselben Täter handelte. Die beiden Angeklagten verzichteten während des gesamten Verfahrens darauf, sich zu äußern.

Gericht stellt Verfahren ein

Bevor das Urteil verkündet wurde, zog sich das Gericht für eine Beratung zurück. Anwesend waren nur die Angeklagten, der Richter und die Schöffen, Zuschauer und Angehörige mussten währenddessen im Saal warten.

Im Anschluss erklärte Richter Jens Pfrommer, dass die unterschiedlichen Aussagen widersprüchlich seien: „Es steht Aussage gegen Aussage.“ Das Verfahren wurde aufgrund geringer Schuld und der nicht nachweisbaren Anklage eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse. Der Haftbefehl gegen die Männer wurde aufgehoben, auf die Rückgabe der Beweismittel wurde verzichtet. Der 19-Jährige erhält eine Haftentschädigung.

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