Am 5. Oktober 2025 tritt die zweite Stufe der EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisungen in Kraft. Dann sollen Blitzüberweisungen, die binnen Sekunden ausgeführt werden, zum Standard werden – ohne Zusatzkosten und rund um die Uhr. Jürgen Pröbstle von der Heidenheimer Volksbank und Corinna Lederer von der Kreissparkasse Heidenheim beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, was auf ihre Kundinnen und Kunden zukommt.
Muss man als Kunde etwas tun, um Echtzeitüberweisungen nutzen zu können?
Ja. Beide Banken holen derzeit die Zustimmung ihrer Kundschaft ein. Jürgen Pröbstle meldet für die Volksbank, dass bislang rund 60 Prozent der Kontoinhaber zugestimmt haben. Die restlichen haben noch bis 5. Oktober Zeit. Auch bei der Kreissparkasse laufen die Abfragen seit Juli, hier haben bereits etwa zwei Drittel der Kunden zugestimmt. Die Zustimmung ist papierhaft, online oder am SB-Terminal möglich.
Und wenn man nicht zustimmt? Kann man dann noch Überweisungen tätigen?
„Theoretisch ist das nicht mehr möglich, da diese Kunden den neuen Sonderbedingungen nicht zugestimmt haben, praktisch suchen wir nach einer Lösung“, sagt Pröbstle. „Denn wir benötigen unbedingt die Zustimmung des Kunden über den QR-Code im Anschreiben.“ Corinna Lederer geht für die Kreissparkasse davon aus, dass nur wenige Kunden die Zustimmung verweigern, und will diese gezielt anschreiben oder telefonisch beraten.
Kosten Blitzüberweisungen mehr?
Nein. Sowohl die Volksbank als auch die Kreissparkasse unterstreichen, dass Echtzeitüberweisungen nicht teurer sind als eine Standardüberweisung. Zusatzkosten fallen nicht an, auch die Kontoführungsgebühren werden nicht erhöht.
Über welche Kanäle lassen sich Blitzüberweisungen künftig nutzen?
Echtzeitüberweisungen können künftig nicht mehr nur im Online-Banking oder über eine Software-Lösung beauftragt werden, sondern stehen auf allen Kanälen zur Verfügung. „Kunden können Überweisungen künftig auch direkt am Schalter abgeben“, so Pröbstle und hat damit auch die Kunden im Blick, die noch nicht über ein Online-Konto verfügen. Auch die Kreissparkasse weitet das Angebot auf sämtliche Kanäle aus: Online-Banking, Telefon, SB-Terminals und sogar für Daueraufträge. „Dabei kann sich der Kunde je Auftrag entscheiden, ob er die Ausführung als Standardüberweisung oder als Echtzeitauftrag wünscht“, so Lederer.
Welche Betragsgrenzen gelten?
Die bisherige EU-weite Obergrenze von 100.000 Euro entfällt am 5. Oktober. Bei der Volksbank können Kunden ihr Limit im Online-Banking eigenständig auf bis zu 15.000 Euro erhöhen. Die Kreissparkasse behält ebenso individuelle Tages- oder Auftragshöchstgrenzen bei, die zum Schutz eingerichtet werden können.
Wie schnell ist das Geld beim Empfänger?
Blitzüberweisungen werden in Sekundenschnelle ausgeführt. Es gibt auch kein Wochenende oder einen Feierabend, sondern das funktioniert rund um die Uhr. Die sofortige Überweisung bedeute maximale Geschwindigkeit, aber auch maximale Verantwortung. Jürgen Pröbstle mahnt deshalb gleichzeitig auch zur Vorsicht: „Weg ist weg! Dann muss der Zahlungspflichtige selbst mit dem Empfänger über die Rückzahlung des Differenzbetrages verhandeln.“ Die Kreissparkasse weist zudem auf eine Zehn-Sekunden-Frist hin: Kann die Empfängerbank nicht erreicht werden, wird der Betrag automatisch zurückgebucht. Ein kostenloser „Überweisungswecker“ informiert zusätzlich über den Erfolg der Transaktion.
Wie wird für Sicherheit gesorgt?
Ab Oktober gilt bei allen Überweisungen die sogenannte „Verification of Payee“: Banken prüfen bei allen Arten von Überweisungen oder Daueraufträgen, ob Empfängername und Kontodaten übereinstimmen. Corinna Lederer: „Die Funktion dient dem Schutz vor fehlerhaften Aufträgen und Betrugsfällen. Bei einer Abweichung kann sich der Kunde entscheiden, ob er den Auftrag korrigieren, abbrechen oder wie erfasst ausführen will.“ Die Banksprecher empfehlen den Kunden dennoch, die Angaben kritisch zu prüfen: „Besonders in Stresssituationen sollte man sich Zeit nehmen, bevor man Geld überweist“, so Pröbstle.
Welche Vorteile haben Kunden im Alltag?
Ein klarer Pluspunkt ist die sofortige Verfügbarkeit des Geldes. Pröbstle nennt als Beispiel den Verkauf eines Gebrauchtwagens von privat an privat. „Oder wenn es mal richtig schnell gehen muss, wenn zum Beispiel eine Frist einzuhalten ist.“ Lederer hebt zudem die Möglichkeit hervor, Daueraufträge künftig minutengenau zu steuern.
In zwei Stufen zum schnellen Geld
Die Verordnung zur Förderung von Echtzeitüberweisungen wurde am 13. März 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und am 26. Februar 2024 vom Rat der Europäischen Union ratifiziert. Bereits zum 9. Januar 2025 trat die erste Stufe der EU-Verordnung in Kraft. Ab diesem Datum waren alle Banken im SEPA-Raum verpflichtet, den Empfang von Echtzeitüberweisungen zu ermöglichen. In der zweiten Stufe ab dem 9. Oktober 2025 sowohl das Senden als auch das Empfangen von SEPA-Echtzeitüberweisungen anzubieten. Ziel ist es, den Zahlungsverkehr innerhalb der EU schneller, sicherer und effizienter zu gestalten.