Straßenverkehr

Blitzer-Apps und Radarwarner: So teuer kann es werden

Immer mehr Autofahrer nutzen Blitzer-Warnsysteme – und manche werden dabei erwischt. Denn die Nutzung solcher Apps und Geräte ist nach der Straßenverkehrsordnung klar verboten. Welche Regeln gelten, wie die Geräte funktionieren und welche Strafen drohen:

Immer wieder werden im Verbreitungsgebiet der Heidenheimer Zeitung Verkehrsteilnehmer mit aktiven Blitzer-Warnsystemen erwischt. Diese sind nach deutscher Rechtslage zwar eindeutig verboten – trotzdem sind entsprechende Apps und Geräte weit verbreitet. Viele Nutzerinnen und Nutzer unterschätzen dabei die Folgen und verlassen sich auf die Vorstellung, dass ein kurzer Blick auf den Bildschirm oder einmal aufs Gerät drücken harmlos sei. Dabei können die Konsequenzen deutlich ausfallen. Doch wie wird das Mitführen solcher Systeme eigentlich geahndet – und wie funktionieren diese Geräte?

Blitzerwarnungen sind verboten

Nach Angaben des ADAC ist in Deutschland jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten. Radarwarner dürfen daher weder betrieben noch betriebsbereit mitgeführt werden. Auch Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen, sowie Blitzer-Apps auf Smartphones dürfen während der Fahrt nicht genutzt werden.

Die Straßenverkehrsordnung spricht von Geräten, „die dazu bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Dies betreffe insbesondere Geräte, die der Anzeige oder Störung von Geschwindigkeitsmessungen dienen. Bei technischen Mehrzweckgeräten, die neben anderen Funktionen auch zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden könnten, dürfen diese Funktionen nicht aktiviert werden. Wer ein solches Gerät benutzt oder betriebsbereit mitführt, verstößt damit gegen Paragraf  23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung.

Polizeikontrolle: Ein Polizist stoppt ein Fahrzeug mit einer Polizeikelle.

51-Jähriger mit eingeschalteter Blitzer-Warn-App in Königsbronn erwischt

Eine Nutzung von Blitzer-Warn-Apps ist laut der Straßenverkehrsordnung während der Fahrt verboten. Dennoch fuhr ein 51-Jähriger damit und wurde erwischt. Welche Strafe ihn erwartet:
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Königsbronn
Bußgeld mindestens 75 Euro

Das Verbot bezieht sich ausdrücklich auch auf moderne Navigationsgeräte sowie auf Smartphones, bei denen die Warnfunktionen lediglich aktiviert werden müssten, um während der Fahrt Hinweise auf Blitzer zu erhalten. Entscheidend ist jedoch, dass sie während der Fahrt nicht genutzt werden dürfen. Vor Fahrtantritt ist es allerdings erlaubt, berichtet der ADAC. Der Bußgeldkatalog sieht für einen Verstoß eine Geldbuße von mindestens 75 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister vor. Laut Polizei kann im Einzelfall ein Gerät als Beweismittel sichergestellt oder sogar beschlagnahmt werden. Wann dies notwendig ist, hängt jedoch immer von der konkreten Situation ab, betont die Polizeistelle Ulm.

Radiomeldungen erlaubt

Im Gegensatz zu technischen Warnsystemen sind Meldungen im Radio weiterhin erlaubt. Radiosender informieren regelmäßig über aktuelle Geschwindigkeitskontrollen, mobile Messstellen oder bekannte Gefahrenstellen. Diese Hinweise sind zulässig, weil sie unabhängig vom Standort des Hörers oder der Hörerin erfolgen und keine individuell, fahrbezogene Warnung darstellen. Auch Handzeichen oder selbst gebastelte Schilder zur Warnung seien laut ADAC grundsätzlich erlaubt, solange dabei niemand abgelenkt oder behindert wird.

Dennoch rät die Polizei zur Vorsicht: Sobald das Warnen selbst eine Behinderung darstellt, kann es untersagt werden. Die beliebte Praxis, per Lichthupe auf einen Blitzer aufmerksam zu machen, ist hingegen eindeutig verboten. Der Grund liegt in Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung: Schall- und Leuchtzeichen sind ausschließlich zur Abwendung einer Gefahr oder zum Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt. Da eine Geschwindigkeitsmessanlage keine Gefahr darstellt, entfällt dieser Grund.

Blitzer-Apps auf Handys

Blitzer-Apps, die auf Smartphones installiert werden, funktionieren nach einem einfachen technischen Prinzip. Bei der Installation gewährt der Nutzer die Freigabe der Standortdaten. Die App erkennt dann über GPS jederzeit den aktuellen Standort und gleicht ihn mit einer umfangreichen Datenbank ab, die Informationen über stationäre und mobile Messstellen enthält. Einige Apps decken nicht nur Deutschland, sondern große Teile Europas ab. Nähert sich der Fahrer einem bekannten Messpunkt, geben die Systeme akustische oder optische Warnsignale aus. Diese sollen es dem Fahrer ermöglichen, die Geschwindigkeit rechtzeitig anzupassen und so einem Bußgeld zu entgehen. Genau darin sieht der Gesetzgeber jedoch die unzulässige Einflussnahme auf die Verkehrsüberwachung.

Da die Polizei Smartphones jedoch nicht ohne konkreten Anlass durchsuchen darf, ist das Aufdecken solcher App-Nutzungen in der Praxis schwieriger. Allerdings kommt es auch mal vor, dass Beamte bei Verkehrskontrollen aktivierte Apps auf Handys erkennen. In solchen Fällen reicht eine Beobachtung aus, um ein Bußgeld zu verhängen, wie auf der Seite des Bußgeldkatalogs 2026 zu lesen ist.

Neuer Trend „Ooono“

Ein Beispiel für moderne, derzeit besonders über soziale Medien verbreitete Warnsysteme ist das Gerät „Ooono“. Das kleine, runde Modul wird meist am Armaturenbrett befestigt und funktioniert per Knopfdruck: Nutzer können stationäre und mobile Blitzer mit einmaligem Drücken melden und Gefahrenstellen wie Wildwechsel oder Unfälle durch zweimaliges Drücken markieren. Andere Nutzer bestätigen diese Meldungen, wodurch die Daten aktuell bleiben. Bleiben Bestätigungen über längere Zeit aus, löscht das System die Warnung automatisch. Dass Ooono zusätzlich auch vor allgemeinen Gefahren warnt, ändert jedoch nichts an der Rechtslage: Die Warnfunktion vor Geschwindigkeitskontrollen ist auch bei diesem Gerät eindeutig verboten.

Auch der Beifahrer bekommt eine Strafe

Das Verbot von Warnsystemen gilt jedoch nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für andere Personen im Fahrzeug. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe behandelte genau solch einen Fall. Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Heidelberg im Januar 2022: Ein 64-jähriger Autofahrer wurde von der Polizei gestoppt, weil er deutlich zu schnell unterwegs war. Dabei stellten die Beamten fest, dass seine Beifahrerin auf ihrem Smartphone eine aktive Blitzer-App nutzte. Daraufhin leitete die Polizei ein Verfahren ein. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte eine Geldbuße von 100 Euro.

Der Fahrer legte Berufung ein, weil er die Strafe nicht akzeptieren wollte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Berufung jedoch zurück und bestätigte die Strafe. Begründet wurde dies damit, dass die Straßenverkehrsordnung nicht nur die Nutzung einer Blitzer-App durch den Fahrer verbietet. Unzulässig sei auch, wenn eine entsprechende App auf dem Handy eines Beifahrers läuft und der Fahrer sich deren Warnfunktionen zunutze macht.