Kommentar

Beschluss des Verwaltungsgerichts: eine schallende Ohrfeige für die Stadt Heidenheim

Ein Kommentar von Andreas Uitz zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Sachen Stellenbesetzung für den Fachbereich 5 im Heidenheimer Rathaus.

Was für ein Debakel! Die Verantwortlichen bei der Heidenheimer Stadtverwaltung haben in Sachen Stellenbesetzung für den Fachbereich 5 auf ganzer Linie versagt. Das hat ihnen das Verwaltungsgericht Stuttgart jetzt schwarz auf weiß – verkleidet in juristischen Formulierungen – mitgeteilt. Im Verfahren für die Stellenbesetzung wurde eigentlich alles falsch gemacht, wurden behördliche Standards komplett missachtet, ja, es wurde sogar gegen das Grundgesetz verstoßen.

Im Heidenheimer Rathaus ist die Leitung des Fachbereichs 5 noch immer nicht besetzt. Mit der Wahl des Leiters beschäftigt sich auch das Verwaltungsgericht.

Warum das Verwaltungsgericht der Heidenheimer Stadtverwaltung eine Stellenbesetzung untersagt

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat der Heidenheimer Stadtverwaltung vorläufig untersagt, die Leitung des Fachbereichs 5 zu besetzen. Das sind die Hintergründe.
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Heidenheim
Fehler bei einer Stellenbesetzung

Wie konnte das passieren? Die Besetzung einer Fachbereichsleiter-Stelle fand im Heidenheimer Rathaus ja nicht zum ersten Mal statt. Und bisher wurde nicht bekannt, dass etwas derart aus dem Ruder gelaufen ist. Fakt ist, dass in diesem Fall schon von Anfang an nichts rundgelaufen ist. Als bekannt wurde, dass der langjährige Leiter des Fachbereichs 5 die Heidenheimer Verwaltung verlassen würde, wurde die Stelle zunächst über Monate hinweg nicht ausgeschrieben. Dann gab es Differenzen, weil der Gemeinderat nicht einfach dem Wunsch von Oberbürgermeister Michael Salomo folgen und einen externen Personaldienstleister mit der Suche nach einem Nachfolger beauftragen wollte. Schließlich wurde die Stelle nur intern ausgeschrieben.

Dass auch noch in diesem internen Verfahren große Fehler gemacht wurden, ist absolut nicht nachvollziehbar, denn eigentlich müsste es standardisiert sein. Auf wessen Wunsch oder Drängen hin von diesem Verfahren abgewichen und auch noch eine externe Firma involviert wurde, bleibt offen. Zumindest die Verantwortung dafür trägt allerdings Oberbürgermeister Salomo. Er ist Chef der Verwaltung und damit für die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen verantwortlich. Deshalb ist letztendlich er es, dem die schallende Ohrfeige, die das Verwaltungsgericht in Richtung Heidenheim geschickt hat, gilt.

Die Leidtragenden in diesem gesamten Verfahren sind die Mitarbeiter im Fachbereich 5, die seit Monaten keinen Leiter haben, und jene Mitarbeiter, die die Arbeit gemeinsam stemmen. Leidtragende sind auch jene, die mit dem Fachbereich 5 zusammenarbeiten und auf diese Zusammenarbeit angewiesen sind. Denn viele dringende Projekte werden aufgrund der Vakanz schon seit Monaten verschoben. Leidtragende sind aber eigentlich alle Beschäftigten der Stadtverwaltung. Ihnen wurde jetzt juristisch bescheinigt, dass ihr Arbeitgeber sich nicht an geltende Regeln gehalten, sondern sich einfach über sie hinweggesetzt hat.