Leserbrief

Berechnungen können Gesundheitsgefährdung in Heidenheim nicht nachweisen

Leserbrief zu den Auswirkungen eines Lärmaktionsplans auf die Stadt Heidenheim:

Der staatliche Umgang mit dem Thema Lärmschutz ist ein Paradebeispiel für übermäßige Bürokratie. Es fängt an beim EU-Gesetzgeber, der eine Gesetzesvorgabe zur Lärmminderung erlässt, die von den nationalen Gesetzgebern übernehmen werden muss. Einige Nationalstaaten nehmen die EU-Vorgaben nicht so genau, andere wie Deutschland verschärfen sie noch zusätzlich. Auf Kritik kommt dann oft die lapidare Antwort: Kommt von der EU, kann man nichts machen.

Durch dieses Verfahren entstehen mehr und bisweilen stringentere Gesetze, als ein nationaler Gesetzgeber allein sie erlassen würde. Schätzungen zufolge kommen 30 Prozent der Bürokratie in Deutschland von der EU. Für die Stadt Heidenheim bedeuten die gesetzlichen Vorgaben zum Lärmschutz, dass sie einen aufwendigen Lärmschutzplan erstellen lassen muss, der Straßen benennt, wo Tempo 30 eingeführt werden soll. Basis dafür sind Lärmberechnungen, die wiederum auf der Verkehrsdichte beruhen. Es wird also nicht gemessen.

Als Ingenieur, der genug technische Berechnungen gemacht hat, weiß ich, dass eine Berechnung nur so gut ist, wie sie auch der Wirklichkeit nahekommt. Dazu schreibt der Lärmschutzplan: „Die gesetzlich vorgesehenen Berechnungsmethoden führen regelmäßig dazu, dass die berechneten Lärmimmissionen die gemessenen Werte übersteigen“. Mit dieser Aussage stellt sich der Lärmschutzplan selbst infrage, da er nicht nachweisen kann, dass in den Tempo-30-Straßen die Grenze zur Gesundheitsgefährdung tatsächlich überschritten wird. Diese liegt bei 65 Dezibel und beruht auf Messungen. Man müsste diese Straßen also alle nachmessen, vorher kann die Stadt keine Tempo-30-Schilder aufstellen.

Wozu braucht es überhaupt einen Lärmschutzplan? Jeder Anwohner hört, wie groß der Lärm in seiner Straße ist. Wenn er ihn als störend empfindet, wird er bei der Kommune wegen Abhilfe vorsprechen, sodass diese dem nachgehen kann. Oder die Kommune sucht nach anderen praktikablen Lösungen, jedenfalls geht es auch ohne EU und ohne Lärmschutzplan – zielgenauer und mit weniger Aufwand. Die EU kann dafür Richtwerte vorgeben, mehr aber auch nicht. Sie hat Wichtigeres zu tun, als in das Leben der Menschen hineinzuregieren. Es genügt nicht, nur von Bürokratieabbau zu reden. Man muss auch den Mut haben, es zu tun.

Eckart Krägeloh, Heidenheim

Noch sind auf der Schnaitheimer Straße 50 Kilometer pro Stunde erlaubt. Künftig werden es lediglich 30 sein.

Auf welchen Straßen in Heidenheim demnächst Tempo 30 gilt

Der Heidenheimer Gemeinderat hat einen Lärmaktionsplan beschlossen, der die Einführung von Tempo 30 mit sich bringt. Auf welchen Straßenabschnitten dieses Limit künftig gelten soll:
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Heidenheim
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