Diskussion über Zäune und Hecken

Baugebiet Reutenen Süd: Nicht jede Gartenbegrenzung ist erlaubt

Welche Einfriedungen sind im Mergelstetter Baugebiet Reutenen Süd erlaubt? Das sagt die Stadtverwaltung:

Welche Zäune und Hecken sind als Begrenzung von Privatgrundstücken erlaubt? Diese Frage wurde bei den jüngsten Stadtspaziergängen mit Oberbürgermeister Michael Salomo mehrfach gestellt, so auch in Mergelstetten. Im Mittelpunkt der Diskussion standen dabei teils mehrere Meter hohe Thuja-Hecken und Sichtschutzzäune aus Kunststoff.

Auf Nachfrage verweist die Stadtverwaltung auf die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet Reutenen Süd. Demnach sind dort zu den öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen hin geschnittene und frei wachsende Hecken bis zu einer Höhe von 120 Zentimetern sowie eingewachsene Holz- und Drahtzäune gestattet, die bis zu einem Meter hoch sein dürfen.

Nicht zulässig sind, so die Auskunft der städtischen Pressestelle, Sockelmauern, feste Einfriedungen aus Metall, Kunststoff oder Stein. Dazu zählen Doppelstabmattenzäune, gemauerte Einfriedungen und Gabionen. Zwischen dem Boden und der Unterkante von Zäunen muss zudem ein optisch wirksamer Mindestabstand von 20 Zentimetern eingehalten werden.

Grundstückseigentümer sind der Stadtverwaltung zufolge angehalten, diese Anforderungen zu beachten. Bei Bauvorhaben, die Einfamilienhäuser betreffen, kontrolliert der Geschäftsbereich Bauordnung und Denkmalschutz stichprobenartig. „Gemeldete Verstöße, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen bedrohen, sind natürlich umgehend zu bearbeiten“, so die Auskunft des Rathauses.