Die seit dem Frühjahr anhaltende trockene Witterung hat die Wasserstände in den Gewässern im Landkreis Heidenheim immer mehr sinken lassen. Bei Niedrigwasser führen erhöhte Temperaturen und Sauerstoffmangel im Gewässer zu zunehmend kritischen Lebensbedingungen für die Fische und andere Wasserlebewesen. Zusätzliche Wasserentnahmen aus den Flüssen und Bächen verschärfen diese Situation. Auch die aktuellen Niederschläge kompensieren den zuvor ausgebliebenen Regen nur langsam.
Nur geringe Mengen
Das Landratsamt Heidenheim weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zulässig sind. Konkret ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs gestattet, aber nur solange die Entnahme dem Gewässer nicht schadet. Auch das Entnehmen in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau bleibt erlaubt. Das Pumpen von Wasser aus Flüssen und Bächen bedarf jedoch einer entsprechenden Entnahmeerlaubnis des Landratsamtes als Untere Wasserbehörde.
Das Landratsamt Heidenheim ruft dazu auf, von nicht notwendigen Wasserentnahmen aus den Flüssen und Bächen abzusehen oder diese auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Sollte sich die derzeitige Situation weiter verschlechtern und die Gefährdung der Tier- und Pflanzenwelt im Gewässer zunehmen, behält sich das Landratsamt vor, weitere Beschränkungen vorzunehmen.
Weitere Informationen zur Wasserentnahme können beim Landratsamt Heidenheim, Untere Wasserbehörde, wasserwirtschaft@landkreis-heidenheim.de, eingeholt werden. Die aktuellen Wasserstände der Landespegel und weitere Informationen zum Niedrigwasser zeigt zudem das Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW (https://niz.baden-wuerttemberg.de/).