Ende vergangener Woche waren in Heidenheim Personen unterwegs, die Telekom-Breitbandverträge an der Haustür angeboten haben. Es handelte sich dabei nach Angaben der Telekom um Mitarbeiter einer Düsseldorfer Vertriebs- und Marketingfirma, die im Auftrag des Telekommunikationskonzerns unterwegs waren. Die Personen trugen weiße T-Shirts mit Telekom-Logo und hatten eine Mappe bei sich.
Wie der Redaktion bekannt ist, wurden allerdings in mindestens zwei Fällen in Schnaitheim und in der Innenstadt Glasfaser-Verträge an Wohnadressen angeboten, wo bislang gar kein Glasfaseranschluss bis ans Haus besteht bzw. wo bisher auch in der Straße keine Glasfaser verlegt ist. Auf entsprechende Einwände der Bewohner reagierten die Mitarbeiter bisweilen forsch. In einem Fall wurde sogar versprochen, dass am nächsten Tag ein Mitarbeiter käme, der den Glasfaseranschluss zu einer Mietwohnung in einem größeren Wohnungskomplex herstellen wolle.
Kein Glasfaser-Ausbau in Heidenheim projektiert
Warum aber werden Verträge für Leistungen angeboten, die technisch eventuell nicht zu erfüllen sind? Eine Telekomsprecherin teilt dazu auf HZ-Anfrage mit, dass Glasfaseranschlüsse nach Kenntnis der Telekom nur dort angeboten worden seien, wo dies technisch auch möglich sei – wo also bereits Glasfaser bis ans Haus vorhanden sei. Ansonsten hätten die Mitarbeiter, zumindest nach Kenntnis der Telekom, lediglich Vectoring-Verträge mit geringerer Verbindungsgeschwindigkeit angeboten. Des Weiteren teilt die Telekom-Sprecherin auf HZ-Anfrage mit, dass in Heidenheim derzeit kein weiterer Ausbau von Glasfaser projektiert ist.
Im Klartext: Wo bisher keine Glasfaser verlegt ist, kommt auch so bald keine hin – zumindest nicht durch die Telekom. Wem also ein solcher Anschluss an der Haustür versprochen wurde, sollte noch einmal die technischen Gegebenheiten an seiner Adresse prüfen und gegebenenfalls einen Blick auf die Widerrufsbedingungen werfen.
Widerruf nach Anruf möglich
Die Telekom teilt hierzu mit: Wer eine Unterschrift bei einem der Mitarbeiter geleistet hat, erhalte einen Anruf, in dem die gebuchten Produkte, Optionen und die Preispunkte bis hin zur nochmaligen Bestätigung der Identität des Auftraggebenden durchgegangen werden. Erst danach werde der Auftrag an die Telekom übermittelt. Ab diesem Zeitpunkt läuft die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 14 Tagen: Innerhalb dieser Zeit kann man von seinem Recht auf Widerruf Gebrauch machen, so die Telekom.