Amtsgericht Heidenheim

Drei Jugendliche nach versuchtem Tankstellen-Einbruch zu Dauerarrest verurteilt

Drei junge Männer mussten sich vor dem Heidenheimer Amtsgericht verantworten, weil sie vorhatten, eine Tankstelle zu überfallen. Vor Gericht dann: Schweigen. Doch auch das bewahrte sie nicht vor einer Strafe.

Dass Schweigen vor Gericht nicht unbedingt hilfreich ist, mussten dieser Tage drei junge Angeklagte vor dem Heidenheimer Amtsgericht erkennen. Alle drei hatten ohne rechtlichen Beistand auf der Anklagebank Platz genommen, als ihnen der Staatsanwalt gemeinschaftlich begangenen versuchten Diebstahl mit Waffen vorwarf.

Während der eine, der im Juni vergangenen Jahres auf frischer Tat ertappt worden war, zumindest teilweise kleinlaut Angaben machte, sich aber im Wesentlichen auf seine bei der Polizei gemachten Aussagen berief und nichts Ergänzendes beitragen wollte, hüllten sich die beiden anderen jungen Männer weitgehend in Schweigen und starrten betreten vor sich hin. Lediglich die Aussage, sie seien bei der Tat nicht dabei gewesen, ließen sie sich von Richter Jens Pfrommer entlocken.

Nachbar rief die Polizei

Vorgeworfen wurde alle Dreien, im Juni 2023 gegen 22.30 Uhr versucht zu haben, in eine Tankstelle in Memmingen einzubrechen, mit dem Ziel, dort einen Tresor zu knacken, um an dort gelagertes Bargeld heranzukommen. Ein aufmerksamer Nachbar verhinderte diesen Plan jedoch und rief die Polizei. Die Beamten konnten nach kurzer Suche einen der drei Täter festnehmen, von den anderen beiden, die ebenfalls auf Kameras aufgezeichnet worden waren, fehlte jedoch jede Spur. Der dingfest Gemachte sei gegenüber der Polizei geständig gewesen, habe sich der Festnahme nicht widersetzt und habe als Mittäter die beiden Mitangeklagten namentlich benannt, berichtete einer der Polizisten, die vor Gericht als Zeugen aussagten. Der Gefasste habe eine Schreckschusspistole ohne Munition in einem Rucksack bei sich getragen, sagte ein weiterer Polizist aus.

Obwohl der Staatsanwalt den beiden anderen Angeklagte mehrfach eine goldene Brücke bauen wollte, die Beteiligung an dem versuchten Einbruch einzugestehen, und damit mit einer geringeren Strafe davonzukommen, bleiben diese bei der Version, gar nicht vor Ort gewesen zu sein. Einer von ihnen wollte das mit Fotos auf seinem Handy zu untermauern, die zeigen sollten, dass er zur fraglichen Zeit auf dem Volksfest in Heidenheim war. Eben jener jedoch hatte Jahre zuvor kurze Zeit in der Memminger Tankstelle gearbeitet, die Ziel des Einbruchsversuchs war.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe stellte bei allen drei Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt waren, teils erhebliche Reifeverzögerungen fest, die auch biografisch bedingt seien. Alle drei sind mit ihren Familien aus Syrien geflohen. Dennoch hätten sie sich in Deutschland gut eingelebt, zwei der Angeklagten machten mit Erfolg eine Ausbildung, der dritte gehe einer regelmäßigen Arbeit nach. Die Jugendgerichtshelferin sah es als angemessen an, die drei nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.

Keine Zweifel an der Tatbeteiligung

Diese Einschätzung teilte auch der Staatsanwalt. Er hatte keine Zweifel an der Tatbeteiligung aller drei Angeklagten. Mehrfach betonte er, dass er kein Verständnis dafür habe, dass zwei der jungen Männer eine Beteiligung abstreiten. Gleichwohl sah er bei allen Dreien gute Perspektiven für deren künftiges Leben, sie seien „auf dem richtigen Weg. Und dann machen Sie so einen Mist, das ist doch Käse“, so der Staatsanwalt. „So etwas tun doch nur Leute, die total bescheuert sind, und das sind Sie nicht.“ Er forderte für jeden der drei Angeklagten zwei Wochen Jugendarrest.

Richter Pfrommer verurteilte alle drei zu jeweils einer Woche Dauerarrest und zu Geldstrafen zwischen 400 und 600 Euro. Auch für ihn gab es keinen Zweifel an der Tatbeteiligung der drei Angeklagten. „Was wir hier sehen, ist jugendtypische Gruppendynamik, keine Meisterleistung eines Einbrechers.“ Auch Pfrommer sieht bei allen dreien gute Zukunftsperspektiven und ermahnte sie, nicht mehr auffällig zu werden und Konflikten mit dem Gesetz aus dem Weg zu gehen.

Täter sind Heranwachsende

Obwohl die drei Angeklagten zur Zeit der Tat 19 Jahre alt und damit volljährig waren, wurden sie nach Jugendstrafrecht verurteilt. Zwischen 18 und 21 gilt man als Heranwachsender. In dieser Altersgruppe kann entweder noch das Jugendstrafrecht oder schon das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden. Für die Anwendung des Jugendstrafrechts bedarf es gewisser Kriterien, etwa Reifeverzögerungen. Ob es angewendet wird, entscheidet das Gericht.

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