Leserbrief

Sind die Befreiungen durch die Stadt Giengen gesetzeskonform?

Leserbrief zu Photovoltaikanlagen im Giengener Industriepark an der A7:

Im Giengener Gewerbegebiet an der A7 wurden auf den neu gebauten Logistikhallen nur in geringem Umfang Photovoltaikanlagen installiert. Als Begründung wird seitens der Stadt Giengen wenig überraschend genannt, dass befristete Befreiungen von der Photovoltaikinstallation erteilt werden müssten, sofern keine Stromnetzkapazität zu Abnahme des Stroms vorhanden ist. Diese Begründung ist völlig unglaubwürdig, wenn zwischenzeitlich in ein bis zwei Kilometer Entfernung ebenfalls auf Hürbener Gemarkung an der Autobahn eine Freiflächenphotovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen mit acht Hektar gebaut wurde. Für diese Anlage ist dann plötzlich ausreichend Stromnetzkapazität vorhanden. Auch wenn dafür anscheinend eine Stromleitung in den Greuthweg verlegt werden musste. Dieser Anschluss an das Stromnetz hätte genauso gut für Photovoltaikanlagen von den Logistikhallen genutzt werden können und im Interesse des Schutzes landwirtschaftlicher Flächen für die Nahrungsmittelproduktion auch müssen.

Für mich ist es nach den vorliegenden Kenntnissen fraglich, ob die von der Stadt Giengen erteilten Befreiungen überhaupt gesetzeskonform sind. Wie zwischenzeitlich bekannt, kommt ja schräg gegenüber auf Herbrechtinger Seite der A7 nochmal eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit fünf Hektar dazu. Energiewende heißt hier ganz praktisch, dass statt Nahrungsmitteln jetzt Strom auf den landwirtschaftlichen Flächen erzeugt wird. Bei zunehmender Gefahr von Trockenperioden fehlen dann die landwirtschaftlichen Flächen für die Nahrungsmittelproduktion. Bei derart kurzsichtigem kommunalpolitischem Handeln sollte man wenigstens die Empfehlung, Wasser- und Nahrungsmittelvorräte anzulegen, ernst nehmen.

Roland Trauter, Giengen