Am Sonntag, 20. Juli, wird in Giengen turnusgemäß ein neues Stadtoberhaupt gewählt. Seit heute, Samstag, 10. Mai, läuft die Bewerbungsfrist für Kandidatinnen und Kandidaten. Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Sie müssen laut Stellenausschreibung „die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten“.
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen endet am Montag, 23. Juni, um 18 Uhr. Voraussichtlich am Mittwoch, 25. Juni, wird der Gemeindewahlausschuss tagen, um festzustellen, ob die eingegangenen Bewerbungen zulässig sind.
Kandidatenvorstellung am 9. Juli
Wie gewohnt werden sich Kandidatinnen oder Kandidaten öffentlich vorstellen – allerdings nur, falls mindestens zwei Bewerber zugelassen werden. Diese Veranstaltung soll am Mittwoch, 9. Juli, in der Walter-Schmid-Halle stattfinden.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen erhält. Erreicht am 20. Juli niemand die absolute Mehrheit, wird es am Sonntag, 3. August, eine Stichwahl zwischen den beiden Personen geben, die bei der ersten Wahl die höchste Anzahl gültiger Stimmen erhalten haben. Bei der Stichwahl entscheidet dann die einfache Mehrheit. Auf eine zweite Vorstellungsrunde wird im Falle einer Stichwahl verzichtet.
Amtsinhaber Dieter Henle hat bereits im vergangenen Jahr signalisiert, dass er sich um eine weitere Amtszeit bewerben wird.