Kinderwagen und Lärm

„Fake-Muslimin“: Wegen Beleidigung landete ein Nachbarschaftsstreit in Giengen vor Gericht

Vor dem Amtsgericht Heidenheim musste sich eine 60-Jährige wegen Beleidigungen gegen ihre Nachbarin verantworten. Am Ende stand die Einstellung des Verfahrens. Warum das Thema überhaupt vor Gericht kam:

Viele Menschen leben mit ihren Nachbarn in einem halbwegs angenehmen Verhältnis: Man leiht sich mal etwas aus, reicht ein paar Eier über den Gartenzaun oder wechselt ein paar freundliche Worte im Treppenhaus. Doch zwischen einer 60-jährigen Frau und ihrer Nachbarsfamilie in Giengen sah das anders aus. Statt Alltagsidylle bestimmten Streit, Vorwürfe und Misstrauen das Miteinander – und schließlich landete der Streit vor dem Amtsgericht Heidenheim. Dort musste sich die Frau wegen Beleidigungen verantworten.

Laut Anklage soll die Frau ihre Nachbarin am 18. November vergangenen Jahres morgens um 9 Uhr auf offener Straße beschimpft haben. Aussagen wie „Du Schwein“ und „Fake-Muslima, zieh dein Kopftuch runter“ sollen gefallen sein. Zudem soll die in der Türkei geborene Angeklagte die 38-jährige Nachbarin sogar bespuckt haben.

Auch später am Tag habe die Angeklagte erneut geklingelt und damit gedroht, den Kinderwagen der Familie wegzuwerfen, wenn dieser im Weg stehenbleibt. Der Streit um Lärm, Jalousien und den Kinderwagen sei schon seit Monaten Thema, sagte die Nachbarin, die als Zeugin vor Gericht war.

Zur Tatzeit gar nicht zu Hause

Die Angeklagte wies sämtliche Vorwürfe zurück. Sie habe an diesem Morgen einen Termin zum Reifenwechsel in einer Autowerkstatt gehabt und die Wartezeit in einer Bäckerei verbracht. Heimgekehrt sei sie erst kurz vor 10 Uhr – also deutlich nach der angeblichen Tatzeit.

Ich würde niemals die Polizei rufen.

Angeklagte, mit Bezug auf den Nachbarschaftsstreit

Es gebe zwar Spannungen in der Hausgemeinschaft, räumte sie ein. Doch beleidigt habe sie niemanden. Zusätzlich schilderte sie eine erhebliche psychische Belastung. Denn sie habe Angst vor der Nachbarsfamilie. „Ich würde niemals die Polizei rufen“, sagte sie, betonte jedoch, bereits mehrfach von der Familie angezeigt worden zu sein. Sie überlege deshalb, wegzuziehen.

Angespannte Atmosphäre

Noch vor Beginn der Verhandlung hatte ihre Verteidigerin Judith Kübler sie zur Ruhe gemahnt: „Egal, was sie sagt – lassen Sie sich nicht provozieren.“ Doch im Verlauf des Termins kam es immer wieder zu Wortmeldungen der Angeklagten, die Richter Jens Pfrommer stoppte.

Ein bisschen empfindlich sind Sie schon.

Jens Pfrommer, Richter am Amtsgericht

„Jetzt bin erst ich dran“, wiederholte er mehrmals. Auf ihre Beschwerde, dass die Nachbarn die Jalousien zu laut nach oben ziehen, es entweder nur halb oder weniger kraftvoll machen sollen, um das Kind nicht beim Schlafen zu stören, weil es ansonsten weint, kommentierte er: „Ein bisschen empfindlich sind Sie schon.“

Keine Garantie auf Frieden

Der Staatsanwalt stellte klar, dass er der Darstellung der Nachbarin Glauben schenkt. Er kritisierte das Verhalten der Angeklagten. Er empfahl ihr, sich Oropax zu kaufen, wenn es ihr zu laut ist. Zugleich äußerte er Zweifel, ob sich die Situation in dem Haus künftig beruhigen werde: „Muss ich davon ausgehen, dass es genauso weitergeht?“

Die Verteidigerin stimmte dem Staatsanwalt darin zu, dass ein Verfahren wie dieses ein Signal setzen müsse und eine Lösung für das angespannte nachbarschaftliche Verhältnis notwendig sei. „Aber so eine Standpauke meiner Mandantin gegenüber, noch dazu vor der Geschädigten, halte ich für nicht zulässig“, sagte sie. Für sie gehe es in diesem Verfahren vor allem um die Frage des Miteinanders – darum, wie ein friedliches Zusammenleben überhaupt möglich sein könne.

Am Ende wurde das Verfahren wegen geringer Schuld und schwieriger Beweislage eingestellt. Die Staatskasse übernimmt die Verfahrenskosten, die Angeklagte trägt die notwendigen Auslagen selbst. Richter Pfrommer schloss mit einem deutlichen Hinweis: „Wir hoffen, dass Ruhe einkehrt – sonst sehen wir die Eine oder Andere hier wieder.“