Gerstetter Meinung zu Göppinger Plänen

Veto gegen Vorrangfläche für Windkraftanlagen nahe Gussenstadt

Der Regionalverband Stuttgart will in seinem Regionalplan Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausweisen. Zwei davon grenzen direkt an Gussenstadter Gebiet. In Gerstetten ist man damit zumindest in einem Fall nicht einverstanden. Das sind die Gründe.

Mit 13 Windkraftanlagen auf Gussenstadter Markung hat der kleine Gerstetter Teilort diesbezüglich mehr vorzuweisen als jeder andere Ort im Landkreis Heidenheim. Dass in der Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Stuttgart nun auch ein Bereich südwestlich von Gussenstadt als Vorrangfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden soll, hat der Gerstetter Gemeinderat jetzt geschlossen abgelehnt. Zwar liegt die Fläche auf Göppinger Markung, grenzt aber direkt ans Gerstetter Gemeindegebiet an. Daher war der Gemeinderat im derzeit laufenden Beteiligungsverfahren um eine Stellungnahme zum Stuttgarter Plan gebeten worden. Genau handelt es sich um einen 57 Hektar großen Bereich westlich der Bauernhauhütte, 1,5 bis zwei Kilometer vom Ort entfernt.

Gussenstadt leiste bereits einen erheblichen (Flächen-)Anteil an der Energiewende, lautet die Begründung im ablehnenden Beschluss des Gerstetter Gemeinderats. In der Ausweisung des genannten Wald- und Ackergebiets als Vorranggebiet erkenne man eine übermäßige Belastung des Ortes. Zudem spricht sich der Gemeinderat auch aus anderen Gründen entschieden gegen die Fläche aus. Ausschlaggebend sei dessen teilweise Lage im Landschaftsschutzgebiet Hungerbrunnental. Darüber hinaus widerspreche der Stuttgarter Vorschlag dem Regionalplan Ostwürttemberg.

Windkraft nahe Gussenstadt: Laut Umweltbericht können sich weitere Probleme ergeben

In die Karten spielt den Gerstettern womöglich der vom Stuttgarter Regionalverband in Auftrag gegebene Umweltbericht. Dort ist von einer Beeinträchtigung des Landschaftsbilds und der Erholungsfunktion im betroffenen Landschaftsschutzgebiet die Rede, außerdem von erheblichem Lärm in dem bis dato ruhigen Bereich. Ebenfalls bemängelt wird die geringe Entfernung zu einem Vogelschutzgebiet sowie das vermutete Vorkommen des Rotmilans.

Als unproblematisch betrachtet der Gemeinderat hingegen eine weitere Vorrangfläche im Stuttgarter Regionalplan. Auch sie grenzt ans Gerstetter Gemeindegebiet an, ist allerdings erheblich kleiner und liegt auch deutlich weiter von Gussenstadt entfernt. Und zwar westlich der Verbindungsstraße zwischen Gussenstadt und Steinenkirch, wo sich bereits jetzt Windkraftanlagen drehen. Hier war sich der Gemeinderat einig: Gegen diese Fläche spricht aus Gerstetter Sicht nichts. Im nächsten Schritt wird die Stellungnahme an den Regionalverband Stuttgart übermittelt.

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