Die Unterlagen für die Gemeinderatssitzung in Gerstetten wogen in ausgedruckter Form in etwa so viel wie ein Ziegelstein. Dies lag vor allem an der Teilfortschreibung Windenergie 2025 des Regionalverbands, die zur Information der Ratsmitglieder komplett beigefügt war. Aufgabe an das Gremium: Es musste über eine Stellungnahme der Gemeinde zur zweiten Anhörung des Plans entscheiden – was es auch einstimmig tat.
Der Regionalverband legt sogenannte Vorrangflächen für Windkraftanlagen fest. In der ersten Fassung des Plans waren vier Flächen auf Gerstetter Gemarkung enthalten. Zwei davon wurden herausgenommen, sodass es jetzt nur noch um zwei Vorranggebiete gehe, deren Flächen außerdem reduziert wurden, trug Bauverwaltungsamtsleiter Hannes Bewersdorff dem Gremium vor.
Herausgenommen hat der Regionalverband das Gebiet 43 östlich von Heutenburg, das von den Anwohnern sehr kritisch gesehen worden war. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dort keine Windkraftanlagen geplant werden können, sondern nur, dass die Fläche für den Regionalverband keine Bedeutung hat. „Kleinflächige, nicht regionalbedeutsame Gebiete werden in die Planungshoheit der Kommunen übergeben“, schreibt der Regionalverband dazu. Ebenfalls aus der Regionalplanung genommen wurde das Vorranggebiet 64 Gussenstadt Nordost.
Zwei Gebiete wurde verkleinert
Das Gebiet 63, das die Erweiterung bereits bestehender Windkraftflächen bei Gussenstadt in Richtung Norden vorsieht, wurde in zweiter Anhörung um 29 Hektar verkleinert. Hier sieht die Gemeinde Gerstetten in ihrer Stellungnahme keinen Grund zur Kritik. Angemerkt wird aber trotzdem, dass für den Ortsteil Gussenstadt „eine Überlastung mit Windkraftanlagen“ drohe.
Ebenfalls aufgeschlossen steht die Gemeinde dem Vorranggebiet Nr. 65 Schönbühl gegenüber. Für Diskussionen im Gemeinderat sorgte allerdings die Verkleinerung der Fläche um 65,6 Hektar auf nun 201,7 Hektar. Frank Schied (Grüne) der selbst Mitglied des Regionalverbands ist, bezeichnete die Kürzung des Gebiets von Süden her als „nicht ganz logisch“, da gemeindeeigene und windhöffige Flächen herausgenommen worden seien. „Das widerspricht dem, was der Regionalverband eigentlich will“, pflichtete ihm Bürgermeister Polaschek bei. Der Gemeinderat stimmte der Stellungnahme der Gemeinde zu, allerdings mit der Ergänzung, dass der südliche und südwestliche Teil der Fläche nicht gestrichen werden sollen.
Teilweise konfliktbehaftetes Gebiet
Das Gebiet Schönbühl liegt zwischen Küpfendorf, Erpfenhausen und dem Ugental. Der Regionalverband weist in seiner Teilfortschreibung darauf hin, dass es möglicherweise Konflikte mit dem Artenschutz in diesem Gebiet geben könnte, vor allem wegen geschützter Fledermausarten, die dort vorkommen könnten. Durch die Gebietsveränderung falle die umweltbezogene Gesamtbeurteilung des Gebiets positiver aus. Trotzdem bleibt die Ausweisung des Gebiets als Vorrangfläche „teilweise konfliktbehaftet“, es ist aus Umweltsicht nur bedingt geeignet.