Einen großen Aufschrei gab es im Mai 2025 in der Gemeinde Gerstetten, als die Verwaltung unter ihrem damals gerade frisch ins Amt eingesetzten Bürgermeister Matthias Heisler verkündete, dass 2,6 Millionen Euro aus der Gemeindekasse entwendet worden waren. Seither ist es ruhig um das Thema geworden, obwohl noch viele Fragen unbeantwortet sind.
Das liegt vor allem an den noch laufenden Ermittlungen. Auf Nachfrage erklärt Dr. Klaus Schwichtenberg, Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ellwangen, dass der Fall noch bei der Polizei liege. Diese würde aktuell jede der zur Veruntreuung genutzten Transaktionen über einen langen Zeitraum anschauen.
2,6 Millionen Euro veruntreut
Denn der Beschuldigte, der in der Kämmerei arbeitete, soll über einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren Scheinbuchungen durchgeführt haben – auf ein Konto, das in den Büchern der Gemeinde Gerstetten als Vermögenskonto verzeichnet war, aber in der Realität gar nicht existierte. Erst, als die betrügerische Masche wegen der Einführung eines neuen Buchhaltungssystems ohnehin aufgeflogen wäre, bekannte sich der Mann zu den Taten.
Eine Erkenntnis kann Schwichtenberg trotzdem bereits teilen: Es sei nicht zu erwarten, dass bei dem Beschuldigten noch viel von dem veruntreuten Geld – insgesamt 2,6 Millionen Euro, von denen aber nur 1,6 Millionen in einem strafrechtlich relevanten Zeitraum liegen – zu holen ist. „Unseren Erkenntnissen nach hat er es schlicht und einfach verbraucht“, so der Staatsanwalt.
Berechtigtes öffentliches Interesse
Diese Information ist selbst für Gerstettens Bürgermeister Heisler neu, obwohl die Gemeindeverwaltung regelmäßig Anfragen nach dem aktuellen Stand der Dinge bei der Staatsanwaltschaft stellt. „Wir sind verwundert, dass das so lange dauert, und drängen darauf, dass das Gerichtsverfahren bald losgeht“, sagt Heisler im Gespräch mit der HZ.
Man höre immer wieder, dass das Geld weg sei, aber nichts Genaueres, so Heisler weiter. Dabei gebe es ein berechtigtes öffentliches Interesse, weil „wahnsinnig viel Geld der Steuerzahler“ involviert sei. Aber selbst dürfe und könne die Gemeinde natürlich nichts nachprüfen.
Keine Hausdurchsuchung angeordnet
Es sei allerdings verwunderlich, dass das Haus des Beschuldigten nie durchsucht wurde. Die Staatsanwaltschaft habe das, so erinnert sich Heisler, entschieden, um den Prozess nicht zu aufwändig werden zu lassen. „Wenn man das Haus durchsucht hätte, hätte man alle Gegenstände darin als Asservaten sicherstellen müssen“. Den damit verbundenen, erheblichen Lageraufwand habe die Staatsanwaltschaft vermeiden wollen. „Wir in Gerstetten können diese Entscheidung nicht wirklich nachvollziehen“, so der Bürgermeister.
Gleichzeitig betont Heisler aber auch, dass Außenstehende den juristischen Vorgängen nur begrenzt folgen können: „Juristen tun oft Dinge, die wir nicht verstehen, die aber trotzdem Sinn ergeben.“ Er glaube daran, dass auch in diesem Fall die Arbeit richtig erledigt werde, aber für die Verwaltung und die Einwohner von Gerstetten sei die Lage frustrierend.