Zwei Verhandlungstage waren am Heidenheimer Amtsgericht nötig, einige Zeugen wurden vernommen und viel Videomaterial gesichtet – und trotzdem konnte am Ende nicht klar festgestellt werden, warum ein Mann im August 2025 einen anderen in einem Gerstetter Lokal attackierte und mit dem Griff eines Jagdmessers auf ihn einschlug. Da es an der Tat selbst aber keinerlei Zweifel gab, wurde der Angeklagte schließlich zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Zur Last gelegt wurde ihm laut Anklageschrift, dass er ein Gerstetter Lokal in einer Augustnacht mit einem Messer in der Hand betreten hatte, zielstrebig auf einen Mann zuging, der an der Bar saß, und ihn am Kragen packte. Kurz darauf warf der Angeklagte sein gegenüber zu Boden und schlug mit dem Griff seines Jagdmessers zweimal auf Gesicht und Kopf des anderen Mannes ein, sodass dieser Platz- und Schnittwunden sowie Prellungen erlitt. Danach lief er tobend im Lokal herum, bis Polizeibeamte eintrafen und ihn festnahmen.
Diese Tat, die auch auf dem Video einer Überwachungskamera zu sehen war, stritt der 40-jährige Angeklagte nicht ab, aber erklären konnte er sie auch nicht: Den Geschädigten habe er erst wenige Stunden vor der Tat kennengelernt. Während seiner Arbeit als selbstständiger Baudienstleister habe er den anderen Mann als Baggerfahrer für die Baustelle angeworben, auf der der Angeklagte zu dieser Zeit tätig war. Nach diesen Gesprächen trank man gemeinsam ein Bier vor einem Supermarkt und ging dann weiter zu einem Gerstetter Lokal. Zu dieser Zeit habe man sich noch „super verstanden“.
Eifersucht als Auslöser?
Zum Grund des späteren Konflikts wollte sich der Angeklagte zunächst nicht äußern: „Wer Schuld an dem Streit ist, ist nicht relevant, denn meine Tat rechtfertigt es ohnehin nicht.“ Auf Nachfrage von Richter Dr. Christoph Edler war er aber dann doch bereit, ein paar Details zu erzählen, auch wenn er beklagte, sich nur noch an wenig zu erinnern. Der Geschädigte habe mitten am Abend angefangen, ihn zu beleidigen, wohl ab dem Zeitpunkt, als der Angeklagte mit einer Freundin des Geschädigten eine längere Zeit zum Reden vor dem Lokal war.
Entzündete sich der Streit also an Eifersucht? Das ließ sich auch aus anderen Zeugenaussagen nicht genau rekonstruieren. So sagte besagte Freundin aus, dass sie früher mit dem Geschädigten zusammen war und an jenem Abend nur in das Lokal kam, um ihm Bettzeug vorbeizubringen, da er kürzlich aus dem Haus einer anderen Frau geworfen wurde, von der er sich getrennt hatte.
Sie sei dann aber doch ein wenig geblieben, habe sich mit dem Angeklagten gut verstanden und eine unbestimmte Zeit lang draußen mit ihm geredet. Nach einer Weile ging dieser dann, „ich dachte nach Hause“, so die Frau, aber wie sich herausstellte, ging er wohl nur los, um sein Jagdmesser und einen Schlagring zu holen.
Das deckt sich mit der Aussage des 42-jährigen Geschädigten, der berichtete, dass man bei guter Stimmung im Lokal „ordentlich getrunken“ habe, und später dann die Frau zur Männerrunde hinzustieß. Vielleicht habe man einander aufgezogen, „aber eifersüchtig oder sauer war ich nicht“. Deshalb habe es ihn auch überrascht, als der Angeklagte nach einer Zeit der Abwesenheit schreiend das Lokal betrat und ihn angriff.
Ein Angriff, der laut dem Geschädigten keinerlei Langzeitfolgen hinterließ: Die Wunden seien genäht worden, sodass er noch in derselben Nacht das Krankenhaus verlassen konnte. Schmerzen habe er noch zwei bis drei Tage lang gehabt, aber keine psychologischen Folgen. Gegen den Angeklagten, den er nach der Tat nicht mehr getroffen habe, hege er keinen Groll.
Immer wieder Probleme mit Alkohol
Neben der Ursache der Streitigkeiten wurde in der Gerichtsverhandlung auch der Alkoholkonsum des Angeklagten beleuchtet. Eine Untersuchung im Klinikum in der Nacht der Tat hatte ergeben, dass sich circa 1,75 Promille Alkohol im Blut des Angeklagten befanden. Einer Rückrechnung zufolge hätten es zum Tatzeitpunkt bis zu 2,5 Promille gewesen sein können.
Der Angeklagte selbst gab zu Protokoll, dass er in manchen Phasen seines Lebens viel trinke, seit der Tat aber versucht habe, das zu reduzieren. „Ob ich das selbst im Griff habe oder nicht, kann ich gar nicht sagen“, gab er zu. Das Thema begleite ihn jedenfalls schon seit vielen Jahren.
Das wurde bei der Verlesung der Vorstrafen abermals klar: Elf Eintragungen gab es zum Angeklagten im Bundeszentralregister, hauptsächlich wegen Betrug, Beleidigung, Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Führerschein. Der Großteil davon stand im Bezug zu Alkohol, so auch zwei Fälle, bei denen er sich mit Polizeibeamten angelegt hatte, die ihn nach Unfällen kontrollieren wollten. Für diese Fälle, in denen er sich auch der Beleidigung, Bedrohung und versuchten Körperverletzung schuldig gemacht hatte, wurden zur Bewährung ausgesetzte Strafen gegen ihn verhängt, weshalb er zum Tatzeitpunkt im August 2025 unter doppelter Bewährung stand.
Keine dritte Bewährungsstrafe
In ihrem Schlussplädoyer sagte Staatsanwältin Sarah Völkl, dass sich der Sachverhalt der Anklageschrift bestätigt habe. Auf gefährliche Körperverletzung, um die es sich hier wegen der Nutzung des Messers handle, stehe eine Freiheitsstrafe von zwischen sechs Monaten und zehn Jahren; für den Angeklagten forderte sie elf Monate, die nicht zur Bewährung auszusetzen seien. Für ihn spreche, dass er geständig sei, dass es vor der Tat wohl Provokationen gegeben habe und dass der Geschädigte keine Langzeitschäden erlitt. Gleichzeitig habe der Angeklagte über sein Alkoholproblem Bescheid gewusst und sich trotzdem nie Hilfe geholt. „Wenn man dann noch mit Messer und Schlagring herumläuft, hat man den Knall nicht gehört“, sagte Völkl.
Der Anwalt des Angeklagten stimmte der Einschätzung der Tat zu, richtete den Blick aber noch einmal anders auf das Alkoholproblem seines Mandanten. Dieser habe seinen Konsum im Griff, solange es ihm gut gehe. Wenn dem mal nicht so sei, benötige er ein Gerüst, an dem er sich festhalten könne. Nur eine langfristige und stationäre Therapie könne ihm das verschaffen. Eine Freiheitsstrafe wäre zwar angemessen, so der Anwalt, trotzdem wäre es besser, diese noch einmal zur Bewährung auszusetzen, um dem Angeklagten eine Therapie zu ermöglichen. „Das soll kein Betteln um eine Bewährungsstrafe sein, sondern es geht darum, die richtige Lösung für den Angeklagten zu finden.“
Letztlich verurteilte Richter Edler den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten und der Übernahme der Kosten des Verfahrens. Er bestimmte außerdem, dass Messer und Schlagring eingezogen werden sollen. „Um hier heute nochmal eine Bewährung verhängen zu können, müsste ich mit Sicherheit sagen können, dass Sie in Zukunft keine Straftaten mehr begehen werden“, sagte er zum Angeklagten, „und das kann ich einfach nicht.“ Sobald wieder Alkohol im Spiel sei, würden weitere Vorfälle drohen.
Für den Angeklagten spreche sein Geständnis und seine Reue. Im nüchternen Zustand sei er auch ein „netter Mensch“, mit Alkohol aber „außer Rand und Band“. Das wisse der Angeklagte, und eine Bekämpfung des Zustands könne nur von ihm ausgehen. „Doch dafür, was vorgefallen ist, läuft es heute nicht gut genug“, sagte Edler abschließend.

