Verfahren beendet

Überraschende Kehrtwende im Rechtsstreit gegen die Gemeinde Dischingen

Die Gemeinde Dischingen gewinnt nach ein paar unvorhergesehenen Wendungen auch den zweiten Rechtsstreit aufgrund einer möglichen Urheberrechtsverletzung gegen die Berliner Firma Euro-Cities:

Erfolg auf ganzer Linie: In den vergangenen Jahren sah sich die Gemeinde Dischingen gleich mit zwei Klagen wegen desselben Falls einer angeblichen Urheberrechtsverletzung konfrontiert. Wie Bürgermeister Dirk Schabel in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekanntgab, sind nun beide Verfahren vollständig eingestellt. Der Weg dorthin erwies sich jedoch als ein turbulentes Auf und Ab.

Fast vier Jahre langer Prozess

Doch was war passiert? Im Zuge eines im Jahr 2022 erstellten Lärmschutzgutachtens zum Bebauungsplan „Eisbühl/Zwinkelweg“ war die Gemeinde verpflichtet, das Gutachten auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Bestandteil davon war ein Kartenausschnitt, der den betroffenen Bereich markierte. Dieses Kartenmaterial stammte von der Berliner Firma Euro-Cities, die entsprechendes Material zur lizenzierten Nutzung im Internet anbietet. In der Folge wandte sich die Anwaltskanzlei, welche die Firma juristisch vertritt, an die Gemeinde Dischingen und verwies auf die unerlaubte Veröffentlichung der urheberrechtlich geschützten Karte.

Noch im selben Jahr zahlte die Gemeinde die in der Abmahnung geforderten 3.088,66 Euro und entfernte das Kartenmaterial von der Webseite. Anschließend nahm der Rechtsstreit, der sich als regelrechte Achterbahnfahrt erweisen sollte, deutlich an Fahrt auf: Weitere Schreiben erreichten die Gemeinde mit noch höheren Forderungen, da der Kartenausschnitt im sogenannten „Web Archive“ – einem Archiv für Internetseiten – weiterhin sichtbar gewesen sei. Dabei handelte es sich jedoch lediglich um eine archivierte Momentaufnahme der früheren Dischinger Webseite mit Zeitstempel.

Da keine Einigung erzielt werden konnte, reichte die Berliner Kanzlei schließlich Klage ein. Das Landgericht Stuttgart gab zunächst den Klägern recht, woraufhin die Gemeinde Dischingen in Revision ging. Zu diesem Zeitpunkt war lediglich noch eine archivierte Kopie der Webseite mit der nicht lizenzierten Karte einsehbar. Im Mai dieses Jahres dann das Aufatmen im Rathaus: Das Oberlandesgericht Stuttgart wies sämtliche geltend gemachten Ansprüche der Kläger gegen die Gemeinde ab.

Happy End in der Hauptstadt

Parallel lief seit dem Jahr 2024 noch ein zweites Verfahren mit derselben Anklage – diesmal vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Um den Druck auf die Gemeinde zu erhöhen, ergänzte die Klägerseite ihre Klage um einen weiteren Link aus dem „Web Archive“, der einen anderen Zeitpunkt abbildete. Der erhöhte Streitwert führte dazu, dass der Rechtsstreit schließlich vor dem Landgericht Berlin II landete. Für den 9. Dezember war dort eine mündliche Verhandlung angesetzt.

Kurz vor diesem Termin spitzte sich die Lage noch einmal zu: Am 4. Dezember reichte die Klägerseite einen umfangreichen Schriftsatz ein, mit dem sie ihre Forderungen bekräftigte und die Widerklage der Gemeinde – die Rückzahlung der bereits gezahlten rund 3.000 Euro – abweisen lassen wollte. Doch nur einen Tag vor der Verhandlung folgte die überraschende Wende: Die Kläger zogen ihre Klage zurück und erkannten sämtliche Ansprüche der Gemeinde an. Damit verlor die Klägerseite auch das „Heimspiel“ in Berlin.

„Wir sind froh, dass dieser langwierige Prozess nun endlich vorbei ist“, sagte Bürgermeister Schabel. Eine weitere gute Nachricht konnte der Schultheiß ebenfalls verkünden: Der geforderte Betrag wurde der Gemeinde inzwischen vollständig zurückerstattet.