Bürgerentscheid

Rathausneubau: Dischingens Einwohner haben am 18. Mai die Wahl

Das Bürgerbegehren gegen den Beschluss des Rathausneubaus in Dischingen nach bisheriger Planung ist zulässig. Das hat der Gemeinderat am Montagabend einhellig festgestellt. Weil über das Bauvorhaben selbst aber weiterhin keine Einigkeit im Rat herrscht und der Baubeschluss mehrheitlich Bestand hat, werden nun die Dischinger Einwohner am 18. Mai bei einem Bürgerentscheid das Wort haben.