Bürgerentscheid
Rathausneubau: Dischingens Einwohner haben am 18. Mai die Wahl
Das Bürgerbegehren gegen den Beschluss des Rathausneubaus in Dischingen nach bisheriger Planung ist zulässig. Das hat der Gemeinderat am Montagabend einhellig festgestellt. Weil über das Bauvorhaben selbst aber weiterhin keine Einigkeit im Rat herrscht und der Baubeschluss mehrheitlich Bestand hat, werden nun die Dischinger Einwohner am 18. Mai bei einem Bürgerentscheid das Wort haben.
January 28, 2025, 2:07: Uhr
Dischingen
Lesedauer: 7 Minuten

Das Bürgerbegehren gegen den Rathausneubau beschäftigte am Montag den Dischinger Gemeinderat. Etwa 120 Zuhörer waren dazu in die Egauhalle gekommen.
© Foto: Rudi Penk
Auch interessant
Nächster Artikel

Gemeinderäte wollen nicht als Initiatoren des Bürgerbegehrens in Dischingen bekannt werden
Sieben Gemeinderäte engagieren sich für das Bürgerbegehren in Dischingen, mit dem der Gemeinderatsbeschluss zum Rathausneubau aufgehoben werden soll. Obwohl das rechtlich völlig unbedenklich ist, wollen sie nicht aus der Deckung kommen.
Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG
Olgastraße 15
89518 Heidenheim
Tel: 07321 347-0
89518 Heidenheim
Tel: 07321 347-0
Copyright © 2026
