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Gibt es Einwohnerversammlungen vorm Dischinger Bürgerentscheid?

Ob und wann es in den Dischinger Teilorten dieses Jahr Einwohnerversammlungen geben soll, beschäftigte jetzt die Gemeinderäte.

Gleich bei einer ganzen Reihe von Gelegenheiten sollen die Dischinger Bürger und Bürgerinnen in diesem Jahr das Wort haben und gehört werden. Wie bereits beschlossen, findet am Sonntag, 18. Mai, in der Härtsfeldgemeinde der Bürgerentscheid über den Rathausneubau statt. Die Unterschriftensammlung einer Initiative gegen das Bauvorhaben in seiner bislang geplanten Form war Anfang des Jahres erfolgreich gewesen und so wird es zur Abstimmung seitens der Bürgerschaft kommen. Darüber hinaus hat die Gemeindeverwaltung vor, 2025 in den einzelnen Teilorten Einwohnerversammlungen zu veranstalten. Mit dieser Absicht befasste sich jetzt der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.

Drei Geschosse sieht die aktuelle Planung für den beschlossenen Rathausneubau in Dischingen vor. Mit einem Bürgerbegehren will sich eine Initiative in der Gemeinde gegen das Vorhaben wenden.

Unterschriftensammlung gegen den beschlossenen Rathausneubau in Dischingen

Eine Initiative sammelt in Dischingen Unterschriften gegen den vom Gemeinderat Anfang Dezember vergangenen Jahres mehrheitlich beschlossenen Rathausneubau. Ziel dieses Bürgerbegehrens ist ein möglicher Bürgerentscheid über das Bauvorhaben. Doch die Initiatoren wollen sich nicht generell gegen ein neues Rathaus wenden, sondern hoffen auf einen Kompromiss.
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Dischingen
Bürgerbegehren
Für das Bürgerbegehren gegen den geplanten Rathausneubau in Dischingen (hier die Westansicht) sind bereits 728 Unterschriften zusammengekommen.

CDU-Ortsvorstand Dischingen kritisiert den geplanten Rathausneubau

Der CDU-Ortsvorstand Dischingen kritisiert den geplanten Rathausneubau und fordert eine umfassende Betrachtung dringender Gemeindeprojekte.
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Dischingen
Stellungnahme
Das Bürgerbegehren gegen den Rathausneubau beschäftigte am Montag den Dischinger Gemeinderat. Etwa 120 Zuhörer waren dazu in die Egauhalle gekommen.

Rathausneubau: Dischingens Einwohner haben am 18. Mai die Wahl

Das Bürgerbegehren gegen den Beschluss des Rathausneubaus in Dischingen nach bisheriger Planung ist zulässig. Das hat der Gemeinderat am Montagabend einhellig festgestellt. Weil über das Bauvorhaben selbst aber weiterhin keine Einigkeit im Rat herrscht und der Baubeschluss mehrheitlich Bestand hat, werden nun die Dischinger Einwohner am 18. Mai bei einem Bürgerentscheid das Wort haben.
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Dischingen
Bürgerentscheid

Bürgermeister Dirk Schabel schilderte, dass eigentlich beabsichtigt sei, wichtige Gemeindeangelegenheiten einmal im Jahr öffentlich mit den Einwohnern zu besprechen. 2024 sei dies unter anderem aufgrund der Terminlage mit den Heimattagen und der Kommunalwahl in Dischingen zeitlich nicht möglich gewesen. Doch in diesem Jahr solle die Bürgerschaft umfassend über aktuelle Entwicklungen informiert werden und bei Versammlungen Gelegenheit zur Meinungsäußerung im Dialog mit Verwaltung und Gemeinderat erhalten.

Thema der Versammlungen soll auch die Nachtabschaltung sein

In den Veranstaltungen solle es um ortsteilbezogene, aber auch allgemeine Gemeindeangelegenheiten gehen, so Schabel. „Ich würde in dem Zug auch gern die Möglichkeit nutzen, ein Meinungsbild zur Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung einzuholen“, hob der Bürgermeister hervor. Der Gemeinderat solle die Verwaltung zur Festsetzung der jeweiligen Versammlungstermine ermächtigen.

Gemeinderat Silvio Mundinger (ÖDP) erkundigte sich dann, ob nur für die Teilorte oder auch für den Hauptort Dischingen Versammlungen vorgesehen seien. Der Hauptort sei hier mitgemeint, antwortete der Bürgermeister. Auf Nachfrage von Holger Mack (Bürgervereinigung Gemeinde Dischingen) sagte Schabel, dass bislang keine Termine festgelegt worden seien. Karl-Heinz Pappe (CDU) betonte, dass eine Einwohnerversammlung noch vor dem Bürgerentscheid über den Rathausneubau stattfinden solle. Das Gremium votierte dann ohne weitere Diskussion einstimmig für das Organisieren der Versammlungen und übergab die Terminierung an die Gemeindeverwaltung.