Gewerbe nun offiziell erlaubt

Dieses Dischinger Wohngebiet ist bald als Mischgebiet ausgezeichnet

Das Dischinger Wohngebiet „Aschenfeld“ ist bald offiziell ein Mischgebiet, in dem auch Gewerbenutzungen stattfinden können. Die Umsetzung dieser Änderung zog sich über Jahre hinweg.

Seit 1967 ist das Wohngebiet „Aschenfeld“ in Dischingen als allgemeines Wohngebiet festgelegt. Es liegt zwischen der Straße „Am Aschenfeld“ und der Fleinheimer Straße, die zugleich die Ortsdurchfahrt bildet. Bereits 2018 war eine Ausweisung als Mischgebiet Thema im Gemeinderat und wurde damals beschlossen, da es im Gebiet bereits Gewerbenutzungen gibt. Am Montag – mehr als sieben Jahre später – verabschiedete der Gemeinderat einstimmig den geänderten Bebauungsplan als Satzung.

Ein ellenlanges Verfahren

In diesen sieben Jahren ist einiges passiert: Erstmals fasste der Gemeinderat im Mai 2020 den Beschluss zum Bebauungsplan „Aschenfeld. Erste Änderung“. Im Dezember 2023 wurde dann die dritte Flächennutzungsplanänderung festgestellt, woraufhin das Landratsamt Heidenheim für die Genehmigung einen Umweltbericht verlangte.

Dieser wurde in der Zwischenzeit vom Büro „Planwerkstadt“ erstellt und sieht vor, bestehende Defizite im Ökokonto der Gemeinde durch eine externe Ausgleichsmaßnahme auszugleichen: Am Härtsfeldsee soll dafür eine Waldfläche herangezogen werden. Vom Waldrefugium „Hängender Stein“ werden 771 Quadratmeter abgebucht. Erhebliche Umweltauswirkungen seien durch die Änderungen im Bebauungsplan nicht zu erwarten.

Das Landratsamt zeigte sich mit der umfassenden Umweltprüfung zufrieden. Zwischen dem 23. Mai und dem 25. Juni lagen die Änderungen des Flächennutzungsplans zur öffentlichen Auslegung vor, also für Bürger, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange. Die eingegangenen Anregungen wurden zur Kenntnis genommen, führten aber nicht zu Änderungen in den Grundzügen der Planung.

So konnte der Dischinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Flächennutzungsplan feststellen und den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Alle Gemeinderäte stimmten dem Vorschlag zu. Nach einer weiteren Prüfung kann die allgemeine Wohnbaufläche offiziell in eine gemischte Baufläche umgewandelt werden – wenn auch lange, nachdem auf dem Gebiet bereits Gewerbenutzungen entstanden waren.