Renten und Pensionen in Deutschland unterscheiden sich erheblich - nicht nur hinsichtlich der durchschnittlichen Höhe. Eine neue Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags für die Linke zeigt die großen Unterschiede. Der durchschnittliche Zahlbetrag bei den rund 20 Millionen Altersrentnerinnen und -rentnern lag Ende 2024 bei 1.154 Euro im Monat. Die 1,4 Millionen Pensionäre des öffentlichen Dienstes erhielten Anfang 2025 ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.416 Euro brutto im Monat. Beide Systeme seien aber so unterschiedlich, dass ein Vergleich von Beamtenversorgung und der Rentenversicherung «nur schwer möglich» sei, stellt der Parlamentsdienst fest.
Die von der Linken-Rentenexpertin Sarah Vollath erbetene Aufstellung gibt einen Überblick über die Rentenansprüche von Beschäftigten und die Versorgungsleistungen des öffentlichen Dienstes. Die Linke setzt sich seit langem gegen die Unterschiede und für eine Erwerbstätigenversicherung ein, in der unter anderem auch Beamtinnen und Beamte einzahlen sollen.
Was Beschäftigte und Beamte im Alter bekommen
Die Zahlen zeigen: Rund 60 Prozent der gut 1,3 Millionen ehemaligen Beamten und Richter kommen auf monatliche Ruhegehaltsbezüge von mindestens 3.000 Euro brutto. Brutto heißt dabei vor Steuern sowie vor den eigenen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. 8 Prozent, 111.206 Personen, bekommen über 5.000 Euro brutto monatlich. Nur rund 7 Prozent landen bei maximal 2.000 Euro (Stand 2025).
Dagegen liegen rund 37 Prozent der Altersrenten der gesetzlichen Versicherten unter 900 Euro (2025). Etwa 17 Prozent der Rentenzahlbeträge liegen zwischen 900 und 1.200 Euro - die mit 3,2 Millionen größte Gruppe. Rund 16 Prozent machen Beträge zwischen 1.200 und 1.500 Euro pro Monat aus, knapp 13 Prozent 1.500 bis 1.800 und 17 Prozent 1.800 Euro und mehr. Diese Werte ergeben sich vor Steuern, aber nach Abzug von Krankenkassen- und Pflegebeitrag.
Gutachter: Leistungen nicht vergleichbar
Die unabhängigen Gutachter des Bundestags weisen unter Berufung auf das Bundessozialgericht aber darauf hin, dass wegen der großen Unterschiede zwischen den beiden Systemen von vornherein keine «leistungsbezogene Vergleichbarkeit» bestehe.
Beamtinnen und Beamte haben demnach in der Regel einen vollständigen Erwerbslebenslauf. Anders viele Rentnerinnen und Rentner: In den Zahlen sind beispielsweise auch die Renten ehemaliger Minijobber oder von Müttern mit Job-Unterbrechungen enthalten. Heterogene Erwerbsbiografien führten «zu systematisch niedrigeren Durchschnittswerten», so die Wissenschaftlichen Dienste. Einem «steuerfinanzierten Vollversorgungssystem» stehe ein beitragsfinanziertes Solidarsystem gegenüber. Mögliche weitere Einkünfte von Menschen mit Minirenten gehen dabei nicht in die genannten Rentenhöhen ein.
Linke kritisiert Beamtenversorgung als Privileg
Die Linke-Politikerin Vollath kritisierte «das Privileg der Beamtenversorgung». Die Rentenkommission hätte die «Gerechtigkeitslücke» zwischen Beamten und Beschäftigten schließen müssen. Das Gremium hatte im Auftrag der schwarz-roten Bundesregierung eine Blaupause für eine große Rentenreform vorgelegt. Die Kommission tritt zwar für das Leitbild einer Erwerbstätigenversicherung ein, aber gegen eine baldige Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten.
Vollath hat auch nachgerechnet, wie lange ein Beschäftigter für eine monatliche Rente in Höhe des durchschnittlichen Beamtenruhegehalts arbeiten müsste, wenn er durchschnittlich verdient - Ergebnis: 80 Jahre.
