Bundesrat

Reform des Staatsbürgerschaftsrechts nimmt letzte Hürde

Wer in Deutschland lebt, kann künftig schneller die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Ein Überblick über die kontrovers diskutierten Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts.

Der Bundesrat hat die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gebilligt und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Menschen können demnach in Deutschland schneller eingebürgert werden und dabei auch ihren ausländischen Pass behalten. Der Bundestag hatte die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts vor zwei Wochen beschlossen.

Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), warb im Bundesrat für die Reform. Dagegen erklärte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) als Stellvertreter des Ministerpräsidenten, es werde mit den Plänen der falsche Weg beschritten.

Die Neuerungen

Einbürgerungen werden künftig schon nach fünf statt bisher acht Jahren möglich, bei «besonderen Integrationsleistungen» sogar nach drei Jahren - das können besonders gute Leistungen in Schule oder Beruf oder bürgerschaftliches Engagement sein. Kinder ausländischer Eltern bekommen künftig mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil hierzulande seit fünf Jahren rechtmäßig wohnt - bisher war das nach acht Jahren der Fall.

Zudem können Menschen, die Deutsche werden, ihre bisherige Staatsbürgerschaft in Zukunft behalten. Das geht bislang teilweise auch schon, zum Beispiel bei Bürgern anderer EU-Staaten. Die Ausnahme wird nun zur Regel. Deutsche, die Bürger eines weiteren Staats werden möchten, benötigen dafür außerdem keine spezielle Genehmigung der deutschen Behörden mehr. Ohne diese Erlaubnis verlor man die deutsche Staatsbürgerschaft bisher beim Erwerb einer weiteren.

Wer als Gastarbeiter in die Bundesrepublik gekommen ist oder als Vertragsarbeiter in die DDR, muss zur Einbürgerung nur mündliche Deutschkenntnisse nachweisen und keinen Einbürgerungstest mehr machen. Wer den deutschen Pass möchte, muss den eigenen Lebensunterhalt und den unterhaltspflichtiger Angehöriger selbst bestreiten können. Wer unverschuldet doch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen war, für den galt bislang eine Ausnahmeregelung - diese soll es künftig aber nur noch für bestimmte Gruppen und Fälle geben.