Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deutschen Fußball. Nach Abschluss des Verfahrens gab die Behörde jedoch Hinweise an die Bundesliga-Dachorganisation, um die Regel auch zukünftig rechtssicher anzuwenden. Die Regel gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können.
Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel
August 12, 2026, 8:29: Uhr
Bonn (dpa) -
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Fußball: Bundesliga, Hertha BSC - Werder Bremen, 29. Spieltag, Olympiastadion, eine TV-Kamera mit dem Bundesliga-Logo steht vor dem Spiel hinter dem Tor in der Ostkurve. Die erste Saison der neuen TV-Verträge ist beendet. (zu dpa: «Kartellamt: Grundsätzlich keine Bedenken gegen 50+1-Regel»)
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