Kriminalität

Haftbefehl nach Tod einer Dreijährigen

Haftbefehl nach Tod einer Dreijährigen

Nach dem Tod eines dreijährigen Kindes in Dinslaken im Rheinland sitzt der Vater wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge in Untersuchungshaft.

Der 40-Jährige soll das Kind nach Angaben der Ermittler zur Strafe in einen Keller gesperrt und es nachdem es gestorben war im Rhein-Herne-Kanal versenkt haben.