Bundespolizei

Gibt es ein Disziplinarverfahren gegen Pechstein?

Ihr Auftritt in Uniform bei einer politischen Veranstaltung der CDU sorgte für Wirbel. Einem Bericht zufolge prüfe die Bundespolizei, ob Claudia Pechstein damit gegen das Beamtengesetz verstoßen habe.

Gibt es ein Disziplinarverfahren gegen Pechstein?

Die Bundespolizei nimmt zu einem Bericht über ein Disziplinarverfahren gegen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wegen eines Auftritts bei der CDU in Uniform keine Stellung. Aus Gründen des Personaldatenschutzes äußere sich die Bundespolizei nicht zu laufenden Personalvorgängen, teilte ein Sprecher auf Anfrage in Potsdam mit. Die Bundespolizistin Pechstein war bei einer CDU-Veranstaltung im Juni in ihrer Uniform aufgetreten.

Die «Bild»-Zeitung schrieb, die Bundespolizei leite ein Disziplinarverfahren gegen Pechstein ein. Geprüft werde, ob sie gegen das Beamtengesetz verstoßen habe. Eine «Erlaubnis oder Gestattung zum Tragen der Dienstkleidung» habe für den CDU-Konvent nicht vorgelegen. Pechstein habe in der Rede auch nicht deutlich gemacht, dass sie eine «rein persönliche Auffassung» wiedergebe.

Die Bundespolizei verwies zu der Frage des Tragens von Uniform bei politischen Veranstaltungen auf eine Vorschrift für deren Beamtinnen und Beamte, die als Verschlusssache eingestuft sei. «Demnach darf bei politischen Veranstaltungen durch Angehörige der Bundespolizei keine Dienstkleidung getragen werden.»

Pechstein hatte in der Rede bei der CDU unter anderem Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber angemahnt und dies mit mehr Sicherheit im Alltag begründet. Danach wurde ihr Populismus unterstellt. Die Bundespolizei leitete wegen der Uniform eine dienstrechtliche Prüfung ein. Pechstein hatte angegeben, vor ihrem Auftritt bei einem Vorgesetzten und einem Gewerkschaftsvertreter der Bundespolizei zum Tragen der Dienstkleidung angefragt zu haben. Ihr Management und das Bundesinnenministerium hatten sich zum Bericht nicht äußern wollen.