Bandenwerbung-Affäre

Freispruch für Ex-Schatzmeister des DFB im Steuerprozess

Genugtuung für den Deutschen Fußball-Bund: Das Landgericht weist den Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung zurück. Der Verband darf darauf hoffen, 31 Millionen Euro zurückzubekommen.

Im Prozess um Einnahmen aus der Bandenwerbung ist der frühere DFB-Schatzmeister Stephan Osnabrügge vom Vorwurf der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall freigesprochen worden. Dieses Urteil fällte das Landgericht Frankfurt unter der Vorsitzenden Richterin Eva-Maria Distler.

Der Deutsche Fußball-Bund wurde als sogenannter Nebenbeteiligter ebenfalls freigesprochen. «Dieser Freispruch ist eindeutig, klar und ohne jede Einschränkung», sagte Distler in ihrer Begründung am zehnten und letzten Verhandlungstag.

Osnabrügge äußert sich erstmals selbst

Osnabrügge wurde vorgeworfen, durch eine falsche Zuordnung der DFB-Einnahmen aus der Bandenwerbung der Nationalmannschaft für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt rund 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben.

Der 55-Jährige hatte die Vorwürfe stets über seine Anwälte zurückgewiesen. Er äußerte sich zum Abschluss erstmals selbst. «Die Staatsanwaltschaft spielt mit der Existenz von Menschen. Wie schnell man als Unschuldiger in so eine Situation geraten kann, in Deutschland, im 21. Jahrhundert - das ist dramatisch», sagte er. 

Wegen der Bandenwerbung-Affäre war dem DFB vom Finanzamt Frankfurt die Gemeinnützigkeit für die betroffenen Jahre aberkannt worden - mit schwerwiegenden finanziellen Folgen. Der Verband hat dagegen Einspruch erhoben; das Verwaltungsverfahren läuft noch. Der DFB hegt nun Hoffnungen, die bereits errichteten 31 Millionen Euro an Steuernachzahlungen für 2014 und 2015 zurückzubekommen.