EU-Kommission will digitalen Euro - und Bargeld
Mit mehreren Gesetzesinitiativen will die EU-Kommission das Bezahlen in Europa ins digitale Zeitalter führen und Online-Geschäfte sicherer machen. So sollen etwa Menschen im Euroraum künftig nicht nur mit Euro-Münzen und -scheinen, sondern auch mit einem digitalen Euro bezahlen können.
Eine «weithin akzeptierte, kostengünstige, sichere und widerstandsfähige» digitale Version der Gemeinschaftswährung soll ebenso als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, wie aus einem am Mittwoch in Brüssel vorgestellten Gesetzesvorschlag der Behörde hervorgeht. Auch mit Bargeld soll weiteren Vorschlägen zufolge weiterhin gezahlt werden können - dieses soll in Zukunft sogar einfacher verfügbar sein.
Händler wären zur Annahme verpflichtet
Der digitale Euro soll nach Vorstellung der Kommission wie eine digitale Geldbörse funktionieren. Bürger und Unternehmen sollen ihn kostenfrei sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen nutzen können - also auch wenn keine Internetverbindung besteht. Händler im gesamten Euro-Währungsgebiet wären grundsätzlich verpflichtet, den digitalen Euro anzunehmen.
Mit dem Vorschlag wird der Rechtsrahmen für den digitalen Euro geschaffen. Ob und wann ein digitaler Euro ausgegeben wird, entscheidet die Europäische Zentralbank (EZB). Am Mittwoch bekräftigte die Notenbank, sie werde ihre Untersuchungsphase zum digitalen Euro im Oktober 2023 abschließen. Dann will die Notenbank über die weiteren Schritte entscheiden. Nach bisherigen Angaben der EZB könnte ein digitaler Euro frühestens 2026 kommen.
Zahlungsmethode soll frei wählbar sein
Mit weiteren Gesetzesinitiativen will die EU-Kommission sicherstellen, dass Bargeld weiterhin breit akzeptiert wird und besser verfügbar ist. Im Euroraum solle jeder seine Zahlungsmethode frei wählen können und Zugang zu grundlegenden Bargelddiensten haben, betonte die Brüsseler Behörde. Zudem sollen Einzelhändler Scheine und Münzen ausreichen können, ohne dass Verbraucher etwas kaufen.
Für mehr Sicherheit von Online-Zahlungen soll unter anderem ein System zur Überprüfung der Übereinstimmung der IBAN-Nummern und Namen der Zahlungsempfänger für Überweisungen vorgeschrieben werden, wie Reformvorschläge für die Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD3) vorsehen. Mit ihnen solle sichergestellt werden, dass der EU-Finanzsektor in der Lage ist, sich an den fortschreitenden digitalen Wandel und die damit verbundenen Risiken und Chancen anzupassen, erklärte die EU-Kommission. Dies solle insbesondere den Verbrauchern zugutekommen.
Verbraucherschützer pochen auf Datenschutz
Verbraucherschützer begrüßten die Initiativen der Kommission, pochten jedoch auf Datenschutz. Der digitale Euro müsse die Privatsphäre der Verbraucher schützen - vor allem bei Online-Zahlungen, hieß es vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). «Die EU muss mit Blick auf die Anonymität des Zahlungsverkehrs noch nachbessern, damit der digitale Euro das Datensammeln stoppt. Anonymität beim digitalen Bezahlen ist wichtig», sagte vzbv-Vorständin Ramona Pop.
Die deutsche Kreditwirtschaft forderte für den digitalen Euro Leitplanken auf der Basis eines politischen Prozesses. «Das Mandat der Europäischen Zentralbank und die konkrete Ausgestaltung eines digitalen Euros müssen transparent und demokratisch legitimiert sowie gesetzlich verankert werden», sagte Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).