Regierung

Begriff «Rasse» wird doch nicht aus Grundgesetz gestrichen

Das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes umfasst auch das Wort «Rasse». Die Formulierung steht in der Kritk - ebenso wie das Vorhaben, sie zu streichen.

Nach Informationen aus Koalitionskreisen will die Ampel das bereits in der zurückliegenden Wahlperiode diskutierte Vorhaben, den Begriff «Rasse» aus dem Grundgesetz zu streichen, nicht weiterverfolgen. Zuerst hatte die «Rheinische Post» darüber berichtet.

In Artikel 3 des Grundgesetzes steht derzeit: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.»

Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und sollte gerade rassistische Diskriminierung verhindern. Kritiker bemängeln aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung transportiert, dass es tatsächlich menschliche Rassen gibt.

Begriff erinnert an Ermordung von Millionen Menschen

Der Präsident des Zentralrates der Juden, Josef Schuster, hatte sich im Vorjahr gegen eine Streichung des Begriffes ausgesprochen. Dieser erinnere an die deutsche Geschichte, vor allem «an die Verfolgung und Ermordung von Millionen Menschen, in erster Linie Jüdinnen und Juden; an die Schrecken der Schoa», schrieb er in einem Gastbeitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung». Streiche man diese Erinnerung aus der Verfassung, «werden wir sie irgendwann auch aus unserem Gedächtnis streichen.»

Die Union begrüßte die Entscheidung der Koalition. Der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ansgar Heveling (CDU), sagte der «Rheinischen Post»: «Es ist gut, dass bei der Ampel die Vernunft gesiegt hat. Für zwanghafte Symbolpolitik mit unabsehbaren juristischen Folgen ist unser Grundgesetz zu schade.» Laut der Zeitung ist einer der Gründe für die Aufgabe des Vorhabens auch eine zu komplizierte juristische Umsetzung der Streichung.

Ähnlich äußerte sich auch der Rechtsexperte der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU): Der Versuch, das Grundgesetz an dieser Stelle aus seinem historischen Kontext herauszulösen, sei von vornherein «schädlich und zum Scheitern verurteilt» gewesen. «Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben ihn ganz bewusst in scharfer Abgrenzung von der verbrecherischen und menschenfeindlichen Politik der Nazis in den Verfassungstext geschrieben.»