Gebühren

Welche neuen Bestattungsformen künftig auf dem Friedhof Taxis verfügbar sind

Zwei neue Bestattungsformen gibt es jetzt auf dem Dischinger Friedhof Taxis. Was bei diesen zu beachten ist und wie hoch die Gebühren sind.

Die Vielfalt angebotener Bestattungsformen nimmt weiterhin zu. So gibt es künftig auf dem Friedhof Taxis in Dischingen auch Baum- und Rasengräber. Unter zwei in der südöstlichen Ecke des Friedhofs bereits gepflanzten Bäumen sollen jeweils mindestens 25 Grabfelder für maximal zwei Urnen je Grabfeld angelegt werden können. Nordwestlich davon befindet sich die Fläche für bis zu 52 Rasengräber, von denen ein erstes Feld mit zehn Grabstellen in einer Reihe schon entstanden ist. Hier sind jeweils eine Erdbestattung sowie zusätzlich zwei Urnenbeisetzungen möglich. Im Dischinger Gemeinderat ging es jetzt um die zugehörigen Nutzungsbestimmungen und die anfallenden Bestattungsgebühren.

Keine Blumen oder Grablichter erlaubt

Kämmerer Stefan Kübler erläuterte in der Sitzung die Überlegungen der Gemeindeverwaltung. Eine Voraussetzung bei beiden neuen Grabformen sei, dass die Flächen übermäht werden können und nichts aufgestellt werden darf – weder Grablichter noch Blumen oder sonstiger Grabschmuck. Die Pflege übernehme die Gemeinde.

Für ein Baumgrab stellt die Gemeinde eine Steinplatte zur Verfügung, die verwendet werden muss. Die Hinterbliebenen müssen einen Steinmetz mit der Beschriftung der Platte beauftragen, der den Text in der Schriftart „Elegant“ einfräsen muss. Für diese Kosten haben die Angehörigen aufzukommen. Aufgesetzte Schriftzeichen, erhabene Ornamente oder Bilder sind seitens der Gemeinde nicht erlaubt. Die Ruhezeit soll wie bei anderen Urnengräbern bei 15 Jahren bleiben.

Die Bestimmungen im Fall eines Rasengrabs sehen vor, dass nur stehende Grabmale mit 70 Zentimeter Breite, einer Tiefe von 20 Zentimeter und maximal 90 Zentimeter Höhe aufgestellt werden dürfen. Bei der Breite gebe es auch keinen Spielraum, da die Grabsteine auf einem durchgehenden Betonsockel für das ganze zehnteilige Grabfeld stehen müssen, so Kübler. Anpflanzungen sind nicht zulässig und es erfolgt keine Abgrenzung der Grabstätten durch Trittplatten. Hier belaufe sich die Ruhezeit aufgrund der Bodenbeschaffenheit im Gemeindegebiet zwingend auf 25 Jahre.

Die Kosten für die neuen Bestattungsangebote

Was die von der Gemeinde erhobenen Gebühren angeht, so schlug die Verwaltung bei den Baumgräbern einen einheitlichen Betrag vor, unabhängig davon, ob eine Belegung mit einer oder zwei Urnen erfolgt. Analog zum Hügelgrab in Eglingen sollen 920 Euro fällig werden. Hinzu kommen nochmals 130 Euro für die von der Gemeinde gestellte Abdeckplatte - insgesamt also 1.050 Euro.

Für die in Dischingen für eine Erdbestattung grundlegende Form des Reihengrabs werden derzeit 810 Euro erhoben. Im Vergleich mit anderen Kommunen ähnlicher Größenordnung sei hier eine große Preisspanne von 2.450 bis 4.780 Euro ermittelt worden, schilderte der Kämmerer. Die Verwaltung schlage vor, sich im Fall der Rasengräber an dieser unteren Grenze von 2.450 Euro auszurichten, da die Gemeinde im Gegensatz zu den anderen Reihengräbern ja auch die Pflege übernehme. Die Gebühren für die üblichen Reihengräber sollen unverändert bei 810 Euro bleiben.

„Bei den Baumgräbern ist es wichtig, sich an einer einheitlichen Gestaltung zu orientieren“, betonte Bürgermeister Dirk Schabel. Er befürwortete daher hier auch ein einheitliches Vorgehen bei künftigen Anlagen auf den Friedhöfen in Eglingen und Demmingen sowie in Trugenhofen, wo es bereits Baumgrabfelder gebe.

Die Gemeinderäte folgten den Vorschlägen der Verwaltung dann einstimmig und ohne weitere Diskussion.

Weitere Gebühren bei Bestattungen

Neben den grundlegenden Gebühren für die beiden neuen Bestattungsformen auf dem Friedhof Taxis beschloss der Gemeinderat auch darüber hinaus gehende Beträge. So wird bei den Baumgräbern die Verlängerung der Ruhezeit pro Jahr 70 Euro kosten. 98 Euro sollen je Verlängerungsjahr bei den Rasengräbern erhoben werden. Und für die Beisetzung einer zusätzlichen Urne in einem Rasengrab sind bei 15 Jahren Ruhezeit 460 Euro zu bezahlen.

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