Gebühren

Was Zelten und Feiern am Karlsbrunnen in Trugenhofen künftig kostet

Die Höhe der Benutzungsgebühren für den Zeltplatz am Karlsbrunnen bei Trugenhofen stammt aus dem Jahr 2022. Jetzt hat der Dischinger Gemeinderat eine aktuelle Anpassung und Erhöhung beschlossen.

Eine Gebühr von drei Euro pro Person und Übernachtung ist beim Zeltplatz am Karlsbrunnen bei Trugenhofen seit dem Jahr 2022 fällig. Mit Schwerbehindertenausweis über 50 Prozent sind es nur zwei Euro und für Kinder unter vier Jahren fällt bislang überhaupt keine Gebühr an. Weil mittlerweile das Angebot auf dem Zeltplatz vergrößert ist und auch Bauten für Toiletten und Duschen aufweist, hat die Dischinger Gemeindeverwaltung die Gebühren für die Nutzung von Zeltplatz und Grillstellen aktualisiert sowie neu auch für die Duschen kalkuliert.

In der Sitzung des Gemeinderats stellte Hauptamtsleiterin Theresa Schneidermeier die neu vorgeschlagenen Summen vor. So sollen die Beträge von drei auf fünf Euro pro Person und Übernachtung steigen, Kinder unter vier Jahren weiterhin frei bleiben und für die Nutzung einer Grillstelle ohne Übernachtung pauschal fünf Euro fällig werden. Für die Duschgebühren hat sich die Gemeinde am Campingverband orientiert, der auf vergleichbaren Zeltplätzen für je vier Minuten einen Euro angab.

Auch für Feiern am Karlsbrunnen wurden Gebühren vorgeschlagen. Hier würden mehrere oder alle Zeltplätze und Grillstellen verwendet, so Schneidermeier. Bis 50 Personen sollen 100 Euro, bei mehr als 50 Personen 200 Euro erhoben werden. Im Falle von Übernachtungen kommen diese Gebühren noch hinzu.

Änderungswünsche bei den Übernachtungsgebühren für Kinder

In der kurzen Diskussion zur neuen Benutzungsordnung und den Gebühren für den Zeltplatz beantragte Gemeinderat Günter Burger, dass Kinder unter sechs statt unter vier Jahren kostenfrei sein sollen. Reinhold Sporer stellte den Antrag, Kinder bis zwölf Jahre gebührenfrei zu lassen.

Stefan Kragler erkundigte sich, ob eine Reservierung über den Kontakt eines Interessenten mit der Gemeinde zustande kommt. Schneidermeier bestätigte dies ebenso wie die Frage von Patrick Dänner, ob das Duschen mittels Marken ermöglicht werde. Reservierungen fürs Zelten, für die Grillstellen und für Feiern sind zu den Arbeitszeiten der Gemeindeverwaltung möglich. Auch die Duschmarken gibt es dort zu den entsprechenden Zeiten.

In der Abstimmung gab es eine Mehrheit von zwölf Stimmen für Burgers Vorschlag, für Kinder bis sechs Jahre nichts zu verlangen. Für Sporers Antrag gab es nur drei Ja-Stimmen. Im Übrigen wurden dann die Gebühren wie von der Verwaltung vorgeschlagen einstimmig beschlossen.

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